Hotellerie, Fachverband

Klassifizierungsantrag Hotel

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Daten zum Betrieb

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Hinweis: Alle Nachweise und Dokumentationen (Serviceleitfaden, Neuanschaffung von Matratzen vor max. 5 Jahren, Jährliche Matratzen-Tiefenreinigung, Allergikerfreundliche Bettwäsche und Einlagen auf Wunsch, Jährliche Kopfkissen-Tiefenreinigung und / oder Neuanschaffung) müssen der Klassifizierungskommission spätestens zum Zeitpunkt der Überprüfung vorgelegt werden.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ein Mystery-Guesting ausschließlich von Firmen durchgeführt werden kann, die im Mystery-Guest-Pool des Fachverbandes gelistet sind, und dass der Mystery-Guest-Nachweis nicht älter als neun Monate sein darf. Im Falle einer Befangenheit, zum Beispiel wenn die Mystery Guest-Firma eine Geschäftsbeziehung mit dem zu klassifizierenden Betrieb unterhält, hat die Fachgruppe die Möglichkeit, eine Auswahl von Mystery-Guest-Firmen vorzuschlagen. Betreffend Mystery-Guesting für 3*Superior, 4*Superior, 5* oder 5*Superior (Zeitpunkt der Testung, Reihenfolge Kommissionsbesuch/ Mystery-Guesting) wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Fachgruppe Hotellerie in Ihrem Bundesland.


Beschreibung des Betriebes

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Verpflegung*

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Diesem Antrag folgt das Ausfüllen des Erhebungsbogens. Dafür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1.) Online über die Klassifizierungsdatenbank mit Einmallink (zur Verfügung gestellt von Ihrer Fachgruppe Hotellerie in Ihrem Bundesland).

2.) Postalisch (Hierzu nutzen Sie den Erhebungsbogen zum Download)

Hinweis: Die Überprüfung wird von einer unabhängigen Kommission unter Zugrundelegung des Erhebungsbogens durchgeführt.

Der Hotelier/Antragsteller bestätigt, dass die Mindestkriterien in der angestrebten Sterne-Kategorie - 1∗ bis 5∗Superior - erfüllt werden.

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Der Hotelier erklärt sich mit dem Kriterienkatalog und den hier zugrundeliegenden Verfahrensbestimmungen der österreichischen Hotelklassifizierung in der jeweils gültigen Fassung einverstanden, vor allem mit dem System der regelmäßigen Selbstkontrolle. Im Falle von Änderungen des Kriterienkatalogs bzw. der Verfahrensbestimmungen werden die Betriebe von den jeweiligen Fachgruppen rechtzeitig schriftlich informiert.

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Der Hotelier verpflichtet sich hiermit, die beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt registrierte Bildmarke ‘HOTELSTARS.EU’ der jeweils entsprechenden Kategorie ausschließlich im Sinne der jeweils geltenden Verfahrensbestimmungen zu verwenden.

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Im Zuge des Antrages auf Einstufung in die 1*-5*S-Kategorie stimmt der Hotelier zu, dass seine personenbezogenen Daten sowie die von ihm im Erhebungsbogen zur Hotelklassifizierung angegebenen Merkmale zum Zweck der Klassifizierung und Servicierung seines Betriebes von der zuständigen Fachgruppe Hotellerie im jeweiligen Bundesland, vom 5*/5*S-Sterne-Cluster und vom Fachverband Hotellerie verarbeitet werden. Darüber hinaus stimmt der Hotelier der Datenübermittlung - bestehend aus Hotelname, Adresse, Telefonnummer, Fax, Email, URL, Sternekategorie - an Vertrags- und Kooperationspartner nur für statistische Zwecke als auch zur Kommunikation seiner erlangten Sternekategorie zu. Die Zustimmung zur Datenverarbeitung kann jederzeit widerrufen werden. Im Zweifelsfall findet die deutsche Fassung Anwendung.

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Stand: 16.11.2023