Handelsabkommen der EU mit Tunesien

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation (Assoziierungsabkommen) sowie vertieftes und umfassendes Handelsabkommen (DCFTA) als Teil davon

Lesedauer: 8 Minuten

Die Beziehungen der EU zu Tunesien basieren auf dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation (Assoziierungsabkommen), das seit 1. Juli 1995 in Kraft ist.

Am 13. Oktober 2015 wurden die Verhandlungen über ein vertieftes und umfassendes Handelsabkommen (DCFTA) der EU mit Tunesien begonnen, das Teil des bestehenden Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation sein soll.

Vertieftes und umfassendes Handelsabkommen (DCFTA)

Seit Oktober 2015 verhandelt die EU mit Tunesien über ein vertieftes und umfassendes Handelsabkommen (DCFTA) als Teil des bestehenden Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation (Assoziierungsabkommen). 

Die vierte und vorerst letzte Verhandlungsrunde fand vom 29. April bis 3. Mai 2019 statt. Bei dieser Runde der EU mit Tunesien wurden die eingehenden Diskussionen zu den meisten Kapiteln, wie z.B. Handel mit Waren, Dienstleistungen und Investitionen, Marktzugang im Agrarsektor, etc., des neuen vertieften und umfassenden Handelsabkommens, das Teil des bestehenden Assoziierungsabkommen sein wird, fortgesetzt. 

Nachfolgend finden Sie

Was wird verhandelt?

Das zukünftige DCFTA soll Teil des bereits bestehenden Assoziierungsabkommens sein und eine große Bandbreite handelsrelevanten Regulierungsfragen abdecken, die vom bestehenden Abkommen ausgenommen sind, wie z.B.

  • Handel mit Dienstleistungen,
  • Teile der Landwirtschaft,
  • Investitionen und
  • Handelserleichterungen.

Weiters sollen die Rechtsvorschriften weiter angenähert und nicht-tarifäre Handelshemmnisse verringert werden.

EU-Verhandlungstexte zum DCFTA EU-Tunesien

Nachdem die Europäische Kommission bereits im April 2016 eine Reihe von EU-Textvorschlägen online gestellt hat, wurden diese teilweise im Juli 2018 aktualisiert sowie weitere EU-Textvorschläge veröffentlicht.

Die EU-Textvorschläge stehen nur in Französisch zur Verfügung, da dies die Verhandlungssprache ist.

Der Text des Abkommens wird erst am Ende der Verhandlungen und nach der Überprüfung durch Juristen in die anderen EU-Sprachen übersetzt.

Zum leichteren Verständnis wurde seitens der Europäische Kommission für jeden der EU-Entwürfe ein Factsheet auf Englisch erarbeitet, dass einen allgemeinen Überblick zu dem jeweiligen EU-Entwurf bietet:

Jänner 2019

Juli 2018

Customs procedures

April 2016, teilweise im Juli 2018 aktualisiert


Pressemitteilungen und Berichte zu den DCFTA-Verhandlungsrunden EU-Tunesien

Pressemitteilungen

Berichte zu den Verhandlungsrunden

Wie wird verhandelt?

Es ist die Europäische Kommission, die Handelsabkommen im Namen der Europäischen Union und aller ihrer Mitgliedstaaten auf Basis eines Mandates des Rates der EU (EU-Mitgliedstaaten) verhandelt.

In nachfolgenden Factsheets erläutert die Europäische Kommission, wie die Verhandlungen und deren Abschluss Schritt für Schritt ablaufen und wie die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, Stakeholders, Interessensgruppen und die Zivilgesellschaft in den Prozess der Verhandlungen einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Abkommen die Ansichten der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten wiederspiegeln:

Um die EU-Prioritäten während des Verhandlungsprozesses festzulegen und mehr Details über Handel, Investitionen und die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Tunesien zu erfahren, fand eine Öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission vom 22. November 2016 bis 22. Februar 2017 statt.

Darüber hinaus stellt sich die Europäische Kommission im Rahmen des „Civil Society Dialogues“ den Fragen der Zivilgesellschaft:

Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung (Sustainability Impact Assessment)

Im Zusammenhang mit den Verhandlungen über Handelsabkommen wird im Auftrag der Europäische Kommission eine unabhängige Studie, ein sogenanntes Sustainability Impact Assessment (SIA), die die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen des zukünftigen Abkommens untersuchen soll, erstellt. 

Die Ergebnisse der Folgeabschätzung werden in den Vorbereitungen für die Verhandlungen einbezogen und während der Verhandlungen berücksichtigt.

Die SIA des DCFTA mit Tunesien wurde 2013 von einem unabhängigen Auftragnehmer durchgeführt. Vor der Veröffentlichung wurde der Entwurf der Studie von der Zivilgesellschaft geprüft und in den "Civil Society Meetings" diskutiert:

Die Ergebnisse der Folgeabschätzung wurden in den Vorbereitungen für die Verhandlungen einbezogen und während der Verhandlungen berücksichtigt.

Der Final Report Trade Sustainability Impact Assessment in support of negotiations of a DCFTA between the EU and Tunisia (25 November 2013) wurde von der Europäischen Kommission online gestellt.

Hintergrundinformation zu den DCFTA-Verhandlungen EU-Tunesien

Als Reaktion auf die politischen Entwicklungen im Mittelmeerraum gaben die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission im Dezember 2011 grünes Licht für Verhandlungen mit Tunesien über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen (DCFTA) als Teil des bestehenden Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation.

Die Verhandlungen wurden am 13. Oktober 2015 offiziell begonnen. Eine erste Gesprächsrunde fand vom 19. bis 22. Oktober 2015.

Die erste volle Verhandlungsrunde vom 18. bis 21. April 2016 statt.

Vom 6. bis 10. Februar 2017 fand ein technisches Treffen zwischen der EU und Tunesien statt, bei dem Experten technische Informationen über verschiedene Kapitel des zukünftigen DCFTA austauschten.

Die zweite Verhandlungsrunde wurde vom 28. bis 31. Mai 2018 abgehalten.

Die nächste Verhandlungsrunde ist für Dezember 2018 geplant.

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation (Assoziierungsabkommen)

Tunesien war das erste Land im Mittelmeerraum das ein Assoziierungsabkommen mit der EU unterzeichnete. 

Das Abkommen wurde auf unbegrenzte Zeit geschlossen und dient der Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und Tunesien.

Die wichtigsten Bestandteile des Abkommens sind:

  • politischer Dialog;
  • die schrittweise Errichtung einer Freihandelszone in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der WTO;
  • Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit, die Liberalisierung der Dienstleistungen, den freien Kapitalverkehr und die Wettbewerbsregeln;
  •  Verstärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf einer möglichst breiten Grundlage in allen Bereichen, die für die Beziehungen zwischen den beiden Vertragsparteien von Interesse sind;
  • Zusammenarbeit im sozialen Bereich, die durch die Zusammenarbeit im kulturellen Bereich ergänzt wird;
  • finanzielle Zusammenarbeit mit entsprechenden Finanzmitteln, mit denen Tunesien umfangreiche Unterstützung bei seinen Anstrengungen um Reform und Anpassung auf wirtschaftlichem Gebiet sowie um die soziale Entwicklung in Verbindung mit der Einführung einer Freihandelszone gewährt werden soll.

Bevor das Abkommen mit 1. Juli 1995 in Kraft trat, begann Tunesien mit dem Abbau der Zölle für Waren aus der EU. Der Zollabbau wurde seitens Tunesiens bereits 2008 abgeschlossen. Tunesien war dadurch das erste Land im Mittelmeerraum das mit der EU eine Freihandelszone bildete.

Im Dezember 2009 unterzeichnete die EU und Tunesien ein bilaterales Protokoll zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten, die die Handelsbestimmungen des Assoziierungsabkommens betreffen.

Ursprungsregeln

Bei den Ursprungsregeln handelt es sich um technische Kriterien, anhand derer ermittelt wird, ob ein bestimmtes Produkt für einen zollfreien Zugang oder einen anderen präferenziellen Zugang im Rahmen eines gegebenen Handelsabkommens in Frage kommt.

PräferenzmaßnahmeUrsprungsregel/Kumulierung
Tunesien (1.3.1998)
Europa-Mittelmeer-Abkommen, ABl. L 97 vom 30.03.1998, S.2
Protokoll 4
ABl. L 260 vom 21.9.2006
Bilaterale, diagonale und vollständige Kumulierung 

Rechtsakte Assoziierungsabkommen EU-Tunesien

Weitere relevante Rechtsakte zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation

  • Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Tunesischen Republik betreffend die gegenseitigen Liberalisierungsmaßnahmen und die Änderung der Agrarprotokolle zum Assoziationsabkommen EG/Tunesische Republik (ABl L 336 vom 30. Dezember 2000)
  • Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (ABl L 278 vom 21. Oktober 2005)
  • Protokoll zwischen der Europäischen Union und der Tunesischen Republik zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten, die die Handelsbestimmungen des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits betreffen (ABl L 40 vom 13. Februar 2010)
  • Mitteilung über das Inkrafttreten eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Tunesischen Republik zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten, die die Handelsbestimmungen des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits betreffen (ABl L 56 vom 28. Februar 2013)
  • Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (ABl L 296 vom 14. Oktober 2014)
  • Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl L 330 vom 9. Oktober 2020)
  • Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (ABl L 344 vom 19. Oktober 2020)
  • Berichtigung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union —unterzeichnet in Brüssel am 27. Juli 2020( ABl. L 330 vom 9.10.2020) (ABl L 48 vom 11. Februar 2021)
  • Mitteilung über das Inkrafttreten des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl. L 366 vom 15.10.2021)
 

Stand: 11.01.2022

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