Handelsabkommen der EU mit Malaysia
Handelsabkommen und Partnerschafts- und Kooperationsabkommen
Lesedauer: 5 Minuten
Die Beziehungen der EU mit Malaysia basieren auf dem Kooperationsabkommen der EU mit ASEAN von 1980.
Seit Oktober 2010 verhandelt die EU mit Malaysia über ein Handelsabkommen sowie über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen.
Seit Oktober 2010 verhandelt die EU mit Malaysia über ein Handelsabkommen sowie über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen.
Handelsabkommen
Die Verhandlungen über ein Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und Malaysia wurden 2010 aufgenommen und 2012 auf Eis gelegt. Im Jänner 2025 wurde die Wiederaufnahme der Verhandlungen der EU mit Malaysia offiziell verkündigt. Seit Ende Juni 2025 finden wieder Verhandlungsrunden zwischen der EU und Malaysia statt.
Die EU strebt ein umfassendes und modernes Freihandelsabkommen mit Malaysia an, das Folgendes umfasst:
- Marktzugang für Waren, Dienstleistungen, Investitionen und öffentliches Beschaffungswesen;
- Beseitigung von Hindernissen für den digitalen Handel;
- Handel mit Energie und Rohstoffen, um den digitalen und ökologischen Wandel zu unterstützen;
- rasche und wirksame gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Verfahren (SPS);
- nachhaltige Lebensmittelsysteme (SFS);
- den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich geografischer Angaben, und
- robuste und durchsetzbare Disziplinen in den Bereichen Handel und nachhaltige Entwicklung.
Die dritte Verhandlungsrunde fand vom 9. bis 13. Februar 2026 in Brüssel statt. Der Schwerpunkt der Verhandlungsrunde lag auf der Konsolidierung der Texte in den verschiedenen Bereichen (technische Handelshemmnisse, KMU, nachhaltige Lebensmittelsysteme, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS), Handelsschutzmaßnahmen, Dienstleistungen, Zoll und Handelserleichterungen, Betrugsbekämpfungsklausel, gegenseitige Amtshilfe, Warenhandel, digitaler Handel, Ursprungsregeln, gute Regulierungspraktiken, Handel und nachhaltige Entwicklung, Energie und Rohstoffe, staatliche Subventionen und Unternehmen, Investitionen. Besonders gute Fortschritte wurden bei den Verhandlungen über KMU, gute Regulierungspraktiken, Handelsschutzmaßnahmen und digitalen Handel erzielt (wobei alle oder die meisten Bestimmungen entweder bereits vereinbart wurden oder kurz vor dem Abschluss stehen). Es wurde vereinbart, die Diskussionen bis zur vierten Verhandlungsrunde virtuell fortzusetzen und die internen Konsultationen nach Bedarf voranzutreiben.
Die vierte Verhandlungsrunde soll im Juni 2026 in Malaysia stattfinden.
Nachfolgend finden Sie
- EU-Verhandlungstexte für das Handelsabkommen mit Malaysia
- Pressemitteilungen und Berichte zu den Verhandlungen mit Malaysia
- Wie wird verhandelt?
- Hintergrundinformation zu den Verhandlungen mit Malaysia
EU-Verhandlungstexte für das Handelsabkommen mit Malaysia
Im Rahmen der Transparenz-Initiative der Europäische Kommission im Zusammenhang mit den Verhandlungen über Handelsabkommen wurden bisher nachfolgende EU-Textentwürfe online gestellt. Diese Texte stellen lediglich die ersten Vorschläge der EU für Rechtstexte zu Themen des EU-Malaysia-Handelsabkommens dar, und die EU behält sich das Recht vor, spätere Änderungen am Text vorzunehmen, indem sie jederzeit den gesamten oder einen Teil des Textes bearbeitet, ergänzt oder entfernt. Der eigentliche Text des endgültigen Abkommens wird das Ergebnis von Verhandlungen zwischen der EU und Malaysia sein. Der vollständige Text des endgültigen Abkommens wird veröffentlicht, sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind – lange vor Unterzeichnung und Ratifizierung. Die Verhandlungen wurden ursprünglich 2010 aufgenommen, aber 2012 auf Wunsch Malaysias ausgesetzt. Die Verhandlungen wurden am 20. Januar 2025 offiziell wieder aufgenommen, woraufhin die EU neue Textvorschläge für alle Kapitel vorlegte:
- Trade in goods
- Rules of origin
- Customs and trade facilitation
- Trade remedies
- Technical barriers to trade
- Sanitary and phtyosanitary measures
- Sustainable food systems
- Services and investment
- Digital trade
- Raw materials
- Government procurement
- Intellectual property
- Anti-competitive conduct, merger control and subsidies
- State enterprises, enterprises granted special rights or privileges, and designated monopolies
- Small and medium-sized enterprises
- Trade and sustainable development
- Transparency
- Good regulatory practices
- Dispute settlement
- Exceptions
Pressemitteilungen und Berichte zu den EU-Verhandlungen mit Malaysia
Wie wird verhandelt?
Es ist die Europäische Kommission, die Handelsabkommen im Namen der Europäischen Union und aller ihrer Mitgliedstaaten auf Basis eines Mandates des Rates der EU (EU-Mitgliedstaaten) verhandelt.
In Factsheets erläutert die Europäische Kommission, wie die Verhandlungen und deren Abschluss Schritt für Schritt ablaufen und wie die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, Stakeholder, Interessengruppen und die Zivilgesellschaft in den Prozess der Verhandlungen einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Abkommen die Ansichten der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten widerspiegeln:
Darüber hinaus stellt sich die Europäische Kommission im Rahmen des „Civil Society Dialogues“ den Fragen der Zivilgesellschaft.
Hintergrundinformation zum EU-Handelsabkommen mit Malaysia
Bereits im Dezember 2009 haben die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission grünes Licht für Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit einzelnen ASEAN-Staaten (Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, die Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam) gegeben. Mit den angestrebten Freihandelsabkommen sollen die derzeit auf vielen ASEAN-Märkten bestehenden tarifären und nicht tarifären Schranken für Handel und Investitionen gesenkt oder aufgehoben werden, um so die wirtschaftlichen Beziehungen der EU mit der ASEAN-Region zu stärken. Von der Europäischen Kommission wird jedoch weiterhin der Abschluss eines Abkommens mit der gesamten ASEAN-Region angestrebt.
Am 5. Oktober 2010 hat die Europäische Kommission offiziell die Verhandlungen mit Malaysia aufgenommen. Die erste Verhandlungsrunde fand am 6. Dezember 2010 statt.
Die Freihandelsverhandlungen sind umfassend und beinhalten neben den Abbau der Zölle sowie den nicht-tarifären Handelshemmnisse auch Verpflichtungen in Bezug auf handelsbezogene Fragen, wie z.B. Beschaffungswesen, Wettbewerb, Schutz geistigen Eigentums, sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen sowie nachhaltige Entwicklungen. Verhandlungsthema ist auch die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen und Investitionen sowie der Investitionsschutz.
Nach sieben Verhandlungsrunden wurden die Verhandlungen im April 2012 auf Wunsch von Malaysia ausgesetzt. Die Die EU hat zu diesem Zeitpunkt die "Halbzeit" der Freihandelsverhandlungen mit Malaysia erreicht. Allerdings müssen die schwierigsten Probleme noch gelöst werden (Marktzugang, etc.).
Anlässlich des Besuchs des malaysischen Premierministers Anwar bin Ibrahim in Europa hat Präsidentin von der Leyen in einem Statement am 19. Jänner 2025 die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Malaysia bekannt gegeben.
Seit Ende Juni 2025 finden wieder Verhandlungsrunden zwischen der EU und Malaysia statt.