Lkw Maut
© Adobe Stock

Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 und des ASFINAG-Gesetzes sowie Mauttarife 2024

Lesedauer: 2 Minuten

29.11.2023

Am 16.11.2023 wurde im BGBl. I Nr. 142/2023 die Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 und des ASFINAG-Gesetzes kundgemacht.

Die Novelle setzt in erster Linie verpflichtende Vorgaben der sogenannten „EU-Wegekosten-Richtlinie“ um: 

  • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Mauttarife
  • Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten
  • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht (Vignette)

Auch die Mauttarif-VO 2023 wurde nunmehr im BGBl. II Nr. 331/2023 kundgemacht, damit stehen die Mauttarife für das Jahr 2024 nun endgültig fest.

Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Mauttarife

Die EU-Wegekosten-Richtlinie sieht ab 2024 eine verpflichtende Berücksichtigung von CO2-Emissionen im Rahmen der fahrleistungsabhängigen Mauttarife für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse vor.

So soll im Jahr 2024 eine Teilanlastung dieser CO2-Kostenkomponente in der Höhe von 30 % erfolgen, im Jahr 2025 dann in der Höhe von 50 % und im Jahr 2026 in der Höhe von 70 %. 

 

Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten: 

Durch den Entfall der Valorisierung entfällt die Inflationsanpassung der Infrastrukturkostenmaut in der Höhe von + 8,6 % im Jahr 2024. Dies stellt eine Kostenentlastung für unsere Mitglieder dar und schwächt die Tariferhöhung aufgrund der neuen CO2-Bemautung wesentlich ab.

 

Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht (Vignette):

Es erfolgt eine neue Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen von der zeitabhängigen Maut. Bislang unterlagen Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzG) von mehr als 3,5 Tonnen der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht. Nunmehr wird vorgesehen, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzG) von mehr als 3,5 Tonnen der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht unterliegen.


Aufgrund von Interventionen der Wirtschaftskammer ist nun doch eine Übergangsregelung (Bestandschutz für bereits zugelassene Fahrzeuge) bis 2029 vorgesehen. Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen, die bereits vor dem 1.12.2023 zum Verkehr zugelassen worden sind und bei denen das höchste zulässige Gesamtgewicht vor dem 1.12.2023 mit nicht mehr als 3,5 Tonnen festgelegt worden ist, gelten bis zum 31.1.2029 als Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen.


Mauttarife 2024 

Die Wirtschaftskammer hat sich intensiv dafür eingesetzt, dass nicht alle möglichen Erhöhungen des Mauttarifes für 2024 bis 2026 gleich voll zur Anwendung kommen. Die Valorisierung für 2024 wurde ausgesetzt und die CO2 Bepreisung wurde nur zu 30% eingerechnet.


Die Tarife für die Maut 2024 betragen: 

Tarifgruppe2 Achsen3 AchsenAb 4 Achsen
E/H25,384,5%7,411,9%10,970,9%
A (EURO 6)22,78 *7,9%31,77 *7,2%47,30 *7,4%
B (Euro 5 und EEV)24,0810,5%33,7710,4%49,9010,6%
C (EURO 4)25,6814,2%35,5712,7%52,5013,6%
D (EURO 0 bis 3)27,0810,3%37,679,4%55,4011,9%

* Bei LKW der Euro-Klasse 6, die ab 1.7.2019 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann bei besonders niedrigem CO2-Ausstoß und
Nachweis gegenüber der ASFINAG auch ein um bis zu 0,19 bis 0,37 Cent/km niedriger Mauttarif (Reduktion bis 0,8 %) zur Anwendung kommen.
Die %-Angaben betreffen die Steigerungen zum Tarif für 2023. Die Erhöhungen ergeben sich aus der verpflichteten Einbeziehung der CO2-Kosten. 

Eine Unterscheidung Tag/Nachttarife gibt es nicht mehr, nur noch auf der Sondermautstrecke A 13. 

Auf der 12 zwischen Staatsgrenze bei Kufstein und Innsbruck wird ein 25 %-Zuschlag zum Infrastrukturanteil der Maut aufgeschlagen.



Weitere Details zur Maut in Österreich 2024 finden Sie im Informationsblatt hier:
https://newsletter.wko.at/Media/f72b459f-6ef5-4cd8-a635-2649feea17ea/lkw-maut-oesterreich-2024.pdf