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Offenlegung – Transparenz | Wirtschaftskammer Burgenland

Funktionsentschädigungen, Rechnungsabschluss, Budget und Wählergruppen-Förderung

Lesedauer: 2 Minuten

30.07.2025

Die Wirtschaftskammer Burgenland (WKB) bekennt sich zu Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit. Dazu gehört auch die Offenlegung der Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionäre sowie des Rechnungsabschlusses und des Voranschlags.

Offenlegung der Höchstsätze für Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionäre der WKB

Die Mitglieder des Präsidiums der WKB, die Obfrauen und Obmänner der Landessparten und deren Stellvertreter:innen sowie die Regionalstelleobfrauen und Regionalstellenobmänner erhalten für ihre Tätigkeit zwölf Mal jährlich eine Funktionsentschädigung, die zu versteuern ist. Die Obergrenze der Entschädigung des Präsidenten der WKB ist bundesverfassungsgesetzlich fixiert. Diese beträgt gemäß § 10 Abs 1 Z 2 lit b BezBegrBVG 130 % des Monatsbezuges eines Nationalratsabgeordneten.

Die Funktionsentschädigungen der anderen Funktionäre sind im Rahmen dieser Obergrenze in Abhängigkeit vom jeweiligen Verantwortungs- und Aufgabenbereich sowie von Unterschieden in der Funktion bzw. Tätigkeit festzulegen.

Bei Zusammentreffen von zwei Funktionsentschädigungen gebührt die kleinere nur zu Hälfte. Sind beide Funktionsentschädigungen gleich groß, ist jede von ihnen um je ein Viertel zu kürzen. Eine weitere Entschädigung gebührt nicht.

WKB-Funktionsentschädigung 2025, brutto Euro, 12x jährlich

Funktion WKB Höchstsätze 2025 in Euro Tatsächliche Entschädigung 2025 in Euro
Präsident 14.075,82 10.827,55
Vizepräsident 5.413,78 3.789,65
Spartenobfrau/-obmann 3.789,64 1.833,81
Spartenobfrau/-obmann StV. 1.894,82 688,03
Regionalstellenobfrau/-obmann 2.165,51 1.222,54


WKB Rechnungsabschluss und Voranschlag (PDF)

WKB Wählergruppen-Förderung gemäß Rechnungsabschluss

Die Wirtschaftskammern haben den gesetzlichen Auftrag, die im jeweiligen Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen zu unterstützen (§§ 19 Abs 2 Z 5 und 31 Abs 3 Z 10 WKG). Mit der Wählergruppen-Förderung wird die demokratisch legitimierte Tätigkeit der im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft unterstützt. Die Festlegung der Wählergruppen-Förderung erfolgt im Rahmen eines demokratischen Prozesses. Konkret werden Höhe und Aufteilungsschlüssel der Fraktionsförderung von den gewählten Vertreter:innen im Präsidium der WKB beschlossen.

Die Verteilung der Wählergruppen-Förderung an die im Wirtschaftsparlament der WKB vertretenen Wählergruppen erfolgt im Verhältnis der erzielten Mandate bei der letzten Wirtschaftskammerwahl.

Es ist gesetzlich klar geregelt, dass diese Gelder nicht an politische Parteien fließen oder für Parteizwecke verwendet werden dürfen. Das Geld dient ausschließlich für die Arbeit der Wählergruppen innerhalb der Wirtschaftskammer. Die wahlwerbenden Gruppen müssen einen Verwendungsnachweis erbringen und bestätigen, dass von den zur Verfügung gestellten Mitteln nichts an politische Parteien weitergeleitet wurde und dass aus diesen Mitteln keine Parteienfinanzierung erfolgte.

WKB Wählergruppen-Förderung gemäß Rechnungsabschluss 2024

Unterstützung der Wählergruppen Betrag in Euro
Wirtschaftsbund Burgenland (ÖWB) 292.339,20
Wirtschaftsverband Burgenland (SWV)   52.476,80
Freiheitliche Wirtschaft Burgenland und Unabhängige     3.091,20
Grüne Wirtschaft (GW)     9.788,80
Liste der burgenländischen Industrie    10.304,00
GESAMT 368.000,00

An die im Wirtschaftsparlament der WKB vertretenen Wählergruppen wurde – wie auch nach den letzten Wahlen – im aktuellen Wahljahr mit einem einmaligen Betrag zur Abdeckung der angefallenen Wahlkosten finanziell unterstützt. Basis für die Aufteilung sind die bei der Wirtschaftskammerwahl 2025 erzielten Mandate.

WKB Wahlkostenzuschuss einmalig 2025

Unterstützung der Wählergruppen Betrag in Euro
Wirtschaftsbund Burgenland (ÖWB)   94.170,30
Wirtschaftsverband Burgenland (SWV)   12.428,60
Freiheitliche Wirtschaft Burgenland und Unabhängige     4.939,60
Grüne Wirtschaft (GW)     2.071,40
Liste der burgenländischen Industrie      2.390,10
GESAMT 116.000,00



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