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Innungsförderung für Aus- und Weiterbildungskurse von Unternehmern und Mitarbeitern

Landesinnung der Gärtner und Floristen
Die Berufszweige sind in der vergangenen Ausschuss-Sitzung übereingekommen,  für branchenspezifische Aus- und Weiterbildungs-kurse von Unternehmern und deren Mitarbeitern eine Förderung zu gewähren.

Diese erfolgt in der Form eines Kostenzuschusses von 50% des Nettokursbeitrages (ohne Fahrtkosten, Übernachtungskosten usw.) bis maximal € 250,- pro Kurs und TeilnehmerIn, rückwirkend ab 1.1.2021. Die maximale Förderhöhe beträgt jährlich € 1.000,- pro Betrieb (inkl. aller Filialbetriebe).
Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Die Beantragung erfolgt ab sofort durch Übermittlung des von Ihnen ausgefüllten und unterfertigten Förderantrages im Anhang (inkl. Teilnahme- und Zahlungsbestätigungen) bis spätestens 31.3. des Folgejahres an das Büro der Landesinnung.

Ihr Team der Landesinnung

Förderantrag