Offenlegung - Transparenz | Wirtschaftskammer Niederösterreich
WKNÖ Funktionsentschädigungen, WKNÖ Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag sowie Wählergruppen-Förderung
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Die Wirtschaftskammer Niederösterreich bekennt sich zu Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit. Dazu gehört auch die Offenlegung der Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionäre sowie des Rechnungsabschlusses und des Voranschlags.
Offenlegung der Höchstsätze für Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionäre der WKNÖ
Die Mitglieder des Präsidiums der WKNÖ, die Obfrauen und Obmänner der Landessparten sowie deren Stellvertreter:innen erhalten für ihre Tätigkeit zwölf Mal im Jahr eine Funktionsentschädigung, die zu versteuern ist. Die Obergrenze der Entschädigung ist bundesverfassungsgesetzlich fixiert.
Gemäß § 10 Abs 1 lit 2 b des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) dürfen die monatlichen Bezüge der obersten Funktionäre der gesetzlichen beruflichen Vertretungen (= der Kammern) auf Landesebene höchstens 130% des Monatsbezugs eines Nationalratsabgeordneten gemäß § 1 Abs 1 BezBegrBVG betragen.
Die Funktionsentschädigungen der anderen Funktionäre sind § 10 Abs 2 BezBegrBVG zufolge im Rahmen dieser Obergrenze in Abhängigkeit vom jeweiligen Verantwortungs- und Aufgabenbereich sowie von Unterschieden in der Funktion bzw. Tätigkeit festzulegen.
Bei Zusammentreffen von zwei Funktionsentschädigungen gebührt die kleinere nur zur Hälfte. Sind beide Funktionsentschädigungen gleich groß, ist jede von ihnen um je ein Viertel zu kürzen. Eine weitere Entschädigung gebührt nicht.
WKNÖ-Funktionsentschädigung 12 x jährlich
| Funktion (WKNÖ) | Höchstgrenze 2025 EUR | Tatsächliche Entschädigung 2025* EUR | |
|---|---|---|---|
| Präsident | 14.075,82 | 9.302,00 | |
| Vizepräsident:in | 7.037,91 | 3.488,10 | aufgrund zugewiesener Aufgaben |
| Spartenobfrau/-mann | 4.926,54 | 4.926,54 | |
| Spartenobfrau/-mann-Stv. | 2.463,27 | 2.463,27 | |
| Bezirksstellenobfrau/-mann | 2.815,16 | 2.815,16 | |
* Erhöhung wurde ausgesetzt
WKNÖ Voranschlag und Rechnungsabschluss
Übersicht: WKNÖ Voranschlag und Rechnungsabschluss
Rechnungsabschlüsse 2024 – Wirtschaftskammer Österreich, Fachverbände sowie Wirtschaftskammer Niederösterreich und die von diesen errichteten Fachgruppen:
Dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wurden der Rechnungsabschluss der Wirtschaftskammer Österreich und die Rechnungsabschlüsse der Fachverbände sowie der Wirtschaftskammer Niederösterreich und der von ihr errichteten Fachgruppen für das Jahr 2024 gemäß § 132 Abs. 7 WKG zur Kenntnis gebracht.
Die Rechnungsabschlüsse werden vom 15.9.2025 bis 13.10.2025 während der Geschäftszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung in der Wirtschaftskammer Niederösterreich, Finanzmanagement und Controlling, 3100 St.Pölten, Wirtschaftskammer-Platz 1, Ebene 4, Zimmer S08a, zur Einsicht für die Mitglieder aufliegen.
Wählergruppen-Förderung
Die Wirtschaftskammern haben den gesetzlichen Auftrag, die im jeweiligen Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen zu unterstützen (§§ 19 Abs 2 Z 5 und 31 Abs 3 Z 10 WKG). Mit der Wählergruppen-Förderung wird die demokratisch legitimierte Tätigkeit der im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft unterstützt. Die Festlegung der Wählergruppen-Förderung erfolgt im Rahmen eines demokratischen Prozesses. Konkret werden Höhe und Aufteilungsschlüssel der Fraktionsförderung von den gewählten Vertreter:innen in den Präsidien der jeweiligen Kammer beschlossen.
Die Aufteilung des Gesamtbetrags auf die einzelnen Wählergruppen erfolgt in Abhängigkeit der von den einzelnen Wählergruppen bei den letzten Wahlen erreichten Stimmen und Mandaten.
Es ist gesetzlich klar geregelt, dass diese Gelder nicht an politische Parteien fließen oder für Parteizwecke verwendet werden dürfen. Das Geld dient ausschließlich für die Arbeit der Wählergruppen innerhalb der Wirtschaftskammer. Die wahlwerbenden Gruppen müssen einen Verwendungsnachweis erbringen und bestätigen, dass von den zur Verfügung gestellten Mitteln nichts an politische Parteien weitergeleitet wurde und dass aus diesen Mitteln keine Parteienfinanzierung erfolgte.
WKNÖ Wählergruppen-Förderung gemäß Rechnungsabschluss 2024 (auf Basis einstimmiger Organbeschlüsse und im Einvernehmen aller Wählergruppen)
| Unterstützung der Wählergruppen | Betrag in EUR |
| ÖWB NÖ | 2.036.645,62 |
| SWV | 232.592,98 |
| Grüne Wirtschaft | 157.887,72 |
| NÖ Industrie | 125.833,34 |
| Freiheitliche Wirtschaft | 96.163,16 |
| 2.649.122,82 |