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Personalisierte Gutscheinsysteme – Regionalwährungen – Anzeigepflicht bei der Finanzmarktaufsicht

Informationsschreiben der Finanzmarktaufsicht

Personalisierte Gutscheinsysteme stellen nur dann keinen konzessionspflichtigen Zahlungsdienst dar, wenn sie einen der im Zahlungsdienstegesetz genannten Ausnahmetatbestände erfüllen. Dies sind insbesondere Geschäftskarten und Gutscheinsysteme, bei denen Stadtmarketingorganisationen oder Werbegemeinschaften als professionelle Emittenten auftreten. Überschreiten die Zahlungsvorgänge bei solchen Gutscheinsystemen jedoch in den vergangenen zwölf Monaten mehr als € 1 Mio., besteht eine Anzeigepflicht bei der Finanzmarktaufsicht.

Nähere Informationen dazu finden sich in einem Informationsschreiben der Finanzmarktaufsicht.