Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Wochenendfahrverbot

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Eine langjährige Forderung der Wirtschaft nach präzisen Regelungen für den Transport von leicht verderblichen Lebensmitteln an Wochenenden ist umgesetzt! Die Klarstellung bringt Transparenz für die Transporteure.

Im Rahmen des sogenannten Verkehrspaketes wurden wichtige Änderungen in der Straßenverkehrsordnung beschlossen. Damit ist nun einerseits klar geregelt, was unter "leicht verderblichen“ Lebensmitteln zu verstehen ist und andererseits werden in einer Liste alle Produkte genannt, die an Wochenenden – trotz Wochenendfahrverbot – mit einem großen LKW transportiert werden dürfen.

Durch diese Klarstellung und durch den sehr umfassenden "Produktkatalog“ wird es auch gelingen, viele Fahrten einzusparen und "Doppeltouren“ von LKW-Lieferungen zu verhindern, was wiederum der Umwelt zugute kommt.

Notwendig wurde diese Klarstellung im Gesetz, weil Ausnahmegenehmigungen vom Wochenendfahrverbot immer restriktiver erteilt wurden und weil die Höchstgerichte bisherige Gesetzesbestimmung sehr eng ausgelegt haben. So wurde z.B. ein Transport von leicht verderblichen Lebensmitteln gestoppt, weil zusätzlich auch Gewürzkräuter transportiert wurden.

Wir freuen uns, dass es gelungen ist, diese Verbesserungen für die Wirtschaft gesetzlich zu verankern. Nähere Informationen zum Transport von leicht verderblichen Lebensmitteln:

Stand: 26.01.2012