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Förderung von Weiterbildungskursen

Das Landesgremium Salzburg des Maschinen- und Technologiehandels fördert be­stimmte Weiterbildungskurse seiner aktiven Mitglieder im Rahmen der geltenden Förderrichtlinien.

Das Salzburger Landesgremium des Maschinen- und Technologiehandels fördert bestimmte Weiterbildungskurse seiner aktiven Mitglieder im Rahmen der nachstehenden – für Anträge ab 24. Februar 2017 geltenden – Förderrichtlinien.

Je Mitglied wird pro Jahr eine in Österreich absolvierte Weiterbildungsveranstaltung mit je € 100,- für berufsbezogene Weiterbildungskurse sowie € 150,- für gesetzlich verpflichtende Weiterbildungskurse der tatsächlich vom Mitglied bezahlten Kurskosten vom Landesgremium Salzburg des Maschinen- und Technologiehandels über Antrag gefördert. Die Auszahlung erfolgt nur solange der Fördertopf für das Jahr 2023 nicht ausgeschöpft ist.

Die aktive Mitgliedschaft im Salzburger Landesgremium des Maschinen- und Technologiehandels muss bereits im Zeitpunkt des Kursbesuches vorliegen und darüber hinaus (mind. 6 Monate) andauern. Anträge auf Förderung können erst nach Absolvierung des Kurses und Bezahlung der Kurskosten gestellt werden und sind bis längstens 6 Monate nach Kursende einzubringen bei:

Rosemarie Mayerhofer
T +43 662 8888 253
F +43 662 8888 960 253
E maschinenhandel@wks.at

Nachstehende Personen müssen/können den Weiterbildungskurs besucht haben:
  • UnternehmerIn (bei Gesellschaften der/die handels- bzw. gewerberechtliche GeschäftsführerIn, Vereinen der Obmann/-frau), oder
  • im Unternehmen mittätige Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder der oben genannten Personen, oder
  • Prokuristen sowie
  • Mitarbeiter des Unternehmens.
Stand: