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Neuerungen bei Seniorenkrediten

Bisher war es für Senioren sehr schwierig, einen (Immobilien-)Kredit vermittelt zu bekommen. Viele Banken hatten einen defensiven Umgang mit der Zielgruppe 55+. Vor allem waren es die Vorgaben, die eine Immokreditvergabe verhinderten. Mit der Änderung des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes zum 1. Mai wird sich hier vieles ändern.

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25.03.2024

Bisher musste die Rückzahlung durch ein laufendes Einkommen erfolgen können, auch wurde bereits vorhandenes Vermögen nicht berücksichtigt und bei vielen Banken fehlten interne Standards für mögliche Folgeprozesse im Todesfall. Mit Mai sind Änderungen des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes in Kraft getreten. So müssen künftig die Rückzahlung der jeweils fälligen Verbindlichkeit wahrscheinlich sein, Vermögenswerte müssen eine hinreichende Gewähr für die Abdeckung der Verbindlichkeiten bieten und die Tilgung darf über die statistische Lebenserwartung hinausgehen.

Vermögensübergang im Todesfall

Künftig muss zudem im Todesfall von Kreditnehmer:innen ein Vermögensübergang berücksichtigt werden. Das Kündigungsrecht für den Kreditgeber ist trotz Ablebens des/der Kreditnehmer:in nicht wirksam, denn die Erben können als Rechtsnachfolger eintreten und die Kredittilgung übernehmen. Das hat den Vorteil, dass Erben die Immobilie künftig selbst verwerten können, um den Kredit rückzuzahlen. Für diese Regelung müssen die Banken jedoch noch interne Verfahren festlegen.

Anpassung des Produktangebots

Zu erwarten ist, dass sich die Kreditinstitute aufgrund der neuen Gesetzeslage an die Zielgruppe 55+ Schritt für Schritt anpassen. Zu sehen ist dies bereits, da erste Banken die Endaltersgrenzen punktuell anpassen. Auch eine Ausweitung und Anpassung des Produktangebots ist zu erwarten. Mögliche weitere Änderungen bei der KIM-VO, die auch die ältere Generation bei der Kreditvergabe betreffen können, sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Generationenberatung stärker im Fokus

Wichtig wird in diesem Hinblick für unsere Mitgliedsbetriebe, die Generationenberatung stärker in den Fokus zu rücken. Innerhalb der Familien sollte die mögliche Übergabe bestehender Vermögenswerte offen angesprochen werden. Zusammen mit den älteren Kreditnehmer:innen sind die persönlichen Präferenzen und Optionen herauszuarbeiten. Zu klären gilt es auch, welche zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten es innerhalb der Familie gibt, um Ausfälle zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist es immer sinnvoll, eine/n Jurist:in, Notar:in oder Steuerberater:in hinzuzuziehen, um rechtliche Fragen abzuklären.