Bäderpersonalausbildung Steiermark
Auf Grund der Bestimmungen des Bäderhygienegesetzes sind Berufszweigmitglieder verpflichtet, ausgebildetes Bäderpersonal zu beschäftigen. In der ÖNORM S 1150 wurde im Modulsystem festgelegt, welches Wissen das Bäderpersonal dafür aufweisen muss.
Auch Nicht-Berufszweigmitglieder, die Bade- und Saunabereiche anbieten (z.B. Hotels, Schulen etc.) unterliegen dem Bäderhygienegesetz und werden im vermehrten Ausmaß seitens der Betriebsanlagenbehörden aufgefordert, nach oben angeführter ÖNORM S 1150 geschultes Bäderpersonal auszubilden.
Der Berufszweig der Bäder bietet drei Module aus dieser geltenden ÖNORM zur Ausbildung an.
Der nächste Kurs findet voraussichtlich im Herbst 2022 statt.
Module
Modul 1: Badeaufsicht
Dieser Kurs dient als Vermittlung von Grundkenntnissen, die von Badeaufsichtsorganen in kleinen Hotelbädern oder von Aushilfskräften benötigt werden.
Modul 2: Saunawart
Dieser Kurs dient als Vermittlung von Kenntnissen, die von Aufsichts- und Betreuungsorganen in Saunaeinrichtungen benötigt werden.
Modul 3: Badewart für Großbecken
Dieses Modul entspricht in groben Zügen dem bereits seit Jahren erfolgreich durchgeführten Bademeisterkurs. Die Absolvierung des Badewart-Moduls deckt auch das Modul „Badeaufsicht“ und „Saunawart“ ab.
Prüfung
Alle drei Module enden mit einer schriftlichen Prüfung in Form eines Multiple-Choice-Tests.
Hinweis
Der 16-stündige Erste-Hilfe-Kurs sowie der Wasserrettungs-Helferschein sind bereits Voraussetzung für die Prüfung, wobei diese Ausbildungen nicht länger als 5 Jahre zurückliegen dürfen (Modul 1 und 3). Für Modul 2 (Saunawart) genügt der Nachweis über den 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs. Der Nachweis dieser Ausbildungen ist bei Kursbeginn vorzulegen. Ansonsten kann zwar die Prüfung absolviert werden, eine Bestätigungsurkunde wird aber erst mit Nachweis der Erste-Hilfe- und Wasserrettungsausbildung ausgestellt.
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