Fahrzeughandel, Landesgremium
Investitionsfreibetrag (IFB)
Hinsichtlich des Investitionsfreibetrag (IFB) gab es bis jetzt noch Auslegungsfragen, ob Vorführwagen auch nach den Regeln des IFB anwendbar sind.
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16.11.2023
Hierzu können wir Erfreuliches für unsere Branche berichten.
Die Forderung des Bundesgremiums Fahrzeughandel wurde umgesetzt: Bei Vorführfahrzeugen mit einem CO2-Emmissionswert von 0 Gramm pro Kilometer ist der IFB anwendbar.