Oberösterreich: attraktive Arbeitgeber

Beratungsförderung zur Steigerung der Arbeitgeber-Attraktivität

Einstellungen

Geltungsdauer:
11.1.2023 - 11.12.2023
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Förderwerber:innen können ausschließlich Unternehmen sein, 

  • mit Firmensitz und Standorten in Oberösterreich (OÖ)
  • die sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden
  • die ihre Grundumlage vollständig bei Antragstellung geleistet haben
  • und ein aktives Mitglied einer dieser Fachorganisationen der Wirtschaftskammer OÖ sind.

Förderungsgegenstand

Die Ansatzpunkte für die Steigerung der Arbeitgeber-Attraktivität sind vielfältig. In der ersten Phase, der Analyse, finden Sie Ihren Handlungsbedarf in folgenden Bereichen heraus: 

  • Werte und Kultur
  • Arbeitswelt
  • Mitarbeiter:innen halten
  • Mitarbeiter:innen finden

In einem Maßnahmenplan werden künftige Maßnahmen festgehalten.

In der zweiten Phase geht es an die Umsetzung konkreter Schritte zu einer noch besseren Arbeitgeber-Attraktivität – gemeinsam mit Ihrem Experten, Ihrer Expertin aus dem Beratungspool Attraktive Arbeitgeber.

Art und Ausmaß der Förderung

Gefördert werden bis zu 2/3 der Beratungskosten, jedoch max. € 1.500,-- laut Beratungsangebot (im Antrag angeführte Plankosten). 

Ist das tatsächlich verrechnete Beratungshonorar unter den Plankosten, erfolgt die Berechnung der Förderung auf Basis der IST-Kosten. Aufgrund der begrenzten Fördermittel werden zudem eingehende Anträge chronologisch bearbeitet und berücksichtigt.

Achtung:
Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung. 

Einreichung

Wirtschaftskammer Oberösterreich

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.