Steiermark: Förderung von Kunsthandwerksmärkten
Zuschuss zu Werbemaßnahmen (Inserate, Radio/TV, Drucksorten) zur Steigerung der Bekanntheit von Kunsthandwerksmärkten
Einstellungen
Förderungswerber
Veranstalter:innen von Kunsthandwerksmärkten in der Steiermark, bei denen mindestens 10 Firmen oder mindestens 50 % der Ausstellenden Mitglieder der Landesinnung der Kunsthandwerke Steiermark (mit aufrechter Gewerbeberechtigung) sind.
Förderungszweck
Verbesserung der Verkaufsbedingungen der Mitglieder durch Öffentlichkeitsarbeit und Werbung; Erhöhung der Bekanntheit der Märkte und Stärkung der Wahrnehmung des Kunsthandwerks in der Öffentlichkeit.
Förderungsgegenstand
Finanzielle Unterstützung von Werbemaßnahmen für Märkte, insbesondere Inserate, Radio /Fernsehberichte sowie Drucksorten (z. B. Einladungen, Flyer, Plakate).
Ausschlussgrund
- Veranstalter der öffentlichen Hand (z. B. Gemeinden, gemeindenahe Betriebe) sind ausgeschlossen.
- Kein Zuschuss, wenn die Nachweise zu den Fördervoraussetzungen (10 Firmen / 50 % Mitglieder) nicht erbracht werden.
- Unvollständige/falsche Angaben oder widerrechtliche Inanspruchnahme führen zur Ablehnung bzw. Rückforderung.
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss i.H.v. max. 66 % der Werbe Gesamtkosten netto pro Markt zusätzlich max. 80 Euro pro teilnehmendem Mitglied.
Jahresbudget 2026: 10.000 Euro (gedeckelt) – bei Ausschöpfung keine weiteren Förderungen möglich.
Anmerkung
- Pflicht zur Logoplatzierung: „Mit Unterstützung der Landesinnung der Kunsthandwerke Steiermark“ und Hinweis auf www.kunsthandwerk-steiermark.at auf Werbemitteln; Logo der LI auf Drucksorten.
- Sichtbarkeit vor Ort: Bereitstellung eines Platzes für LI Werbematerial (Beachflag, Roll up, Folder); Werbetafeln an Ständen der teilnehmenden steirischen Kunsthandwerker:innen gut sichtbar anbringen.
Einreichung
Vor Projektumsetzung mittels Förderansuchen inkl. Unterlagen sind vollständig schriftlich zuzusenden der
Landesinnung der Kunsthandwerke
Körblergasse 111–113, 8010 Graz
E-Mail: kunsthandwerke@wkstmk.at
Telefon: +43 316/601 272
Richtlinientext
Förderung von Kunsthandwerksmärkten in der Steiermark | Förderrichtlinie für das Jahr 2026
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.