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Nahaufnahme mehrerer leerer Flaschen in unterschiedlichen Formen mit hellen Stöpseln und kleinen Zetteln, auf denen Zahlen sind. Jede Flasche ist mit einem Baum mit weißen Blättern bemalt. Im Hintergrund liegen bunt bemalte Gläser
© Mountains Hunter | stock.adobe.com

Steiermark: Förderung von Kunsthandwerksmärkten

Zuschuss zu Werbemaßnahmen (Inserate, Radio/TV, Drucksorten) zur Steigerung der Bekanntheit von Kunsthandwerksmärkten

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.1. bis 31.12.2026
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Kooperationen

Förderungswerber

Veranstalter:innen von Kunsthandwerksmärkten in der Steiermark, bei denen mindestens 10 Firmen oder mindestens 50 % der Ausstellenden Mitglieder der Landesinnung der Kunsthandwerke Steiermark (mit aufrechter Gewerbeberechtigung) sind.

Förderungszweck

Verbesserung der Verkaufsbedingungen der Mitglieder durch Öffentlichkeitsarbeit und Werbung; Erhöhung der Bekanntheit der Märkte und Stärkung der Wahrnehmung des Kunsthandwerks in der Öffentlichkeit.

Förderungsgegenstand

Finanzielle Unterstützung von Werbemaßnahmen für Märkte, insbesondere Inserate, Radio /Fernsehberichte sowie Drucksorten (z. B. Einladungen, Flyer, Plakate).

Ausschlussgrund

  • Veranstalter der öffentlichen Hand (z. B. Gemeinden, gemeindenahe Betriebe) sind ausgeschlossen.
  • Kein Zuschuss, wenn die Nachweise zu den Fördervoraussetzungen (10 Firmen / 50 % Mitglieder) nicht erbracht werden.
  • Unvollständige/falsche Angaben oder widerrechtliche Inanspruchnahme führen zur Ablehnung bzw. Rückforderung.

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss i.H.v. max. 66 % der Werbe Gesamtkosten netto pro Markt zusätzlich max. 80  Euro pro teilnehmendem Mitglied

Jahresbudget 2026: 10.000 Euro (gedeckelt) – bei Ausschöpfung keine weiteren Förderungen möglich.

Anmerkung

  • Pflicht zur Logoplatzierung: „Mit Unterstützung der Landesinnung der Kunsthandwerke Steiermark“ und Hinweis auf www.kunsthandwerk-steiermark.at auf Werbemitteln; Logo der LI auf Drucksorten.
  • Sichtbarkeit vor Ort: Bereitstellung eines Platzes für LI Werbematerial (Beachflag, Roll up, Folder); Werbetafeln an Ständen der teilnehmenden steirischen Kunsthandwerker:innen gut sichtbar anbringen. 

Einreichung

Vor Projektumsetzung mittels Förderansuchen inkl. Unterlagen sind vollständig schriftlich zuzusenden der 

Landesinnung der Kunsthandwerke
Körblergasse 111–113, 8010 Graz
E-Mail: kunsthandwerke@wkstmk.at
Telefon: +43 316/601 272

Richtlinientext

Förderung von Kunsthandwerksmärkten in der Steiermark | Förderrichtlinie für das Jahr 2026 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.