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Person in Rückenansicht steht hinter Rednerpult mit aufgeklapptem Laptop und Mikrofon, im Hintergrund verschwommen Hörsaal mit Menschen, Sitzreihen auf verschiedenen Höhen
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Oberösterreichisches Bildungskonto

Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2023-31.12.2028
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen

Förderungswerber

  • Arbeitnehmer/innen, d.h. in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen
  • Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • Wiedereinsteiger/innen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
  • Freie Dienstnehmer/innen 
  • Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto beträgt
  • Ein-Personen-Unternehmer/innen, Kleinunternehmer/innen mit maximal fünf (VZÄ – Vollzeitäquivalent) Beschäftigten. Bei Unternehmer/innen mit einem akademischen Abschluss darf das Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto betragen 

Förderungsgegenstand

Gefördert werden berufsorientierte Weiterbildungen und berufliche Umorientierungen (ausgenommen Umschulungen i.S.d. AMS) zur Arbeitsplatzsicherung.

Bei Umorientierungen ist der Nachweis der beruflichen Anwendung innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss nachzuweisen.

Ausschlussgrund

Wer / Was wird nicht gefördert?

  • Personen, die beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind und bisher keinen Arbeitnehmerstatus hatten
  • Personen, die eine Alterspension beziehen
  • Personen, die ihren Hauptwohnsitz nur für einen bestimmten Zeitraum in Oberösterreich angemeldet haben (für Studien- und Ausbildungszwecke, Aupair)
  • Alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (Bachelor-, Master-, Magister-, Doktorratsstudium, MBA, MSc etc.)
  • Energetische Aus- und Weiterbildungen
  • Der Besuch von Hobbykursen und der Erwerb von Lenkerberechtigungen, ausgenommen der Gruppen C bis F bei unmittelbarer beruflicher Anwendung
  • Esoterische Aus- und Weiterbildungen
  • Nicht berufsspezifische Sprachkurse (ausgenommen Deutsch-Integrationskurse)
  • Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und Prüfungsgebühren
  • Kurskosten unter 150 Euro

Art und Ausmaß der Förderung

  • Anträge sind spätestens sechs Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme bzw. Abschluss der Prüfung mit den erforderlichen Unterlagen einzubringen.
  • Die maximale Gesamtförderhöhe gilt für den Zeitraum 2023 bis 2028
  • Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.200 Euro gefördert
  • Berufsspezifische Sprachkurse und Deutsch-Integrationskurse werden mit 30 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 1.000 Euro gefördert
  • Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz von 40% der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.400 Euro gefördert: 
    • OÖ. Bonus: Meister-, Befähigungs- und Unternehmerprüfungen
  • Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz von 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.700 Euro gefördert:
    • OÖ. Bonus: Kollegs für Elementar- und Sozialpädagogik sowie Grundausbildungen für Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen

Einreichung

Land Oberösterreich

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.