Stadt Graz fördert Pop-Up-Stores

Zur temporären Pop-Up-Nutzung von freistehenden Geschäftsflächen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Ist abhängig von der Verfügbarkeit der Mittel
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Unternehmen aller Branchen, die innovative Produkte und Dienstleistungen entwickelt haben und ausprobieren wollen. 

Förderungszweck

Ist den straßenseitigen Leerstand in den Erdgeschoßzonen der Stadt zu reduzieren und idealerweise einen positiven Trend in Richtung Lebendigkeit und Vitalität dieser Bereiche zu initiieren bzw. zu unterstützen.

Weiters soll das Ausprobieren von Geschäftsmodellen mit neuen Produkten und Dienstleistungen als Prototyp ermöglicht werden

Förderungsgegenstand

Gefördert werden die für den Zeitraum des Betriebs anfallenden Kosten (Nutzungskosten, Betriebskosten, Gestaltung etc.).

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss iHv 75 % der Netto-Nutzungskosten bzw. max.  € 3.000,- einmalig. 

Anmerkung

Die Pop-up-Nutzung muss sich mindestens über einen Zeitraum von vier Wochen erstrecken.

Einreichung

Nähere Informationen finden Sie unter Pop-Up-Nutzung

Einreichung VOR Projektbeginn bei der Stadt Graz mittels folgendem Antrag.

Stadt Graz
Mag.a Pia Paierl
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz)
8011 Graz
+43 316 872 - 4807
F +43 316 872 - 4809
pia.paierl@stadt.graz.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.