Lohn-/Gehaltsordnung Autobusbetriebe, Arbeiter/innen / Angestellte, gültig ab 1.1.2017

Gilt für:
Österreichweit

1. Die Stundenlöhne werden in allen Kategorien um 1,4 % angehoben. 

2. Spesenvergütungen für Fahrtätigkeiten

Inlandsfahrten

Der Stundensatz für die Spesenvergütung im Gelegenheitsverkehr bei Fahrtätigkeit wird auf € 1,89 (neues Tagesgeld somit € 22,68) angehoben.

Der Stundensatz für die Spesenvergütung im Linienverkehr bei Fahrtätigkeit wird auf  € 1,49 (neues Tagesgeld somit € 17,88) angehoben.

Die Nächtigungsgebühr beträgt € 4,38.

Auslandsfahrten

  • Der Stundensatz für Auslandsfahrten im Gelegenheitsverkehr beträgt unverändert € 2,89 (Taggeld somit € 34,68).
  • Der Stundensatz für Auslandsfahrten im Linienverkehr wird auf € 1,82 (Tagesgeld somit  € 21,84) angehoben.
  • Die Nächtigungsgebühr beträgt € 4,38.

3. Zulagen: Die Zulagen werden ebenfalls um 1,4% angehoben.

Fortsetzung Arbeitsgruppe Vida-Berufsgruppe: Ziel dieser seit Jänner 2015 laufenden Arbeitsgruppe ist es, Anpassungen des Kollektivvertrages an die Branchenerfordernisse (vor allem die Einführung praxisgerechneter Durchrechnungszeiträume der Normalarbeitszeit, klare Gestaltung des KV-Textes für Rechtssicherheit bei Behördenkontrollen etc.) bis Juni 2017 abzuschließen.

Lohntabelle für 2017

Arbeitskategorien Stundenlohn in € Wochenlohn in € (Stundenlohn x 40)
Kraftfahrer
im 1. Betriebszugehörigkeitsjahr€ 10,70€ 428,00
vom 2. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr € 10,74 € 429,60


vom 11. bis 20. Betriebszugehörigkeitsjahr € 10,82€ 432,80
ab dem 21. Betriebszugehörigkeitsjahr€ 10,92€ 436,80

ArbeitskategorienStundenlohn in €Wochenlohn in € (Stundenlohn x 40)
Berufskraftfahrer mit bestandener Lehrabschlussprüfung
im 1. Betriebszugehörigkeitsjahr€ 10,74€ 429,60
vom 2. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr € 10,82€ 432,80
vom 11. bis 20.Betriebszugehörigkeitsjahr € 10,92 € 436,80
ab dem 21. Betriebszugehörigkeitsjahr€ 11,05€ 442,00

ArbeitskategorienStundenlohn in €Wochenlohn in € (Stundenlohn x 40)
Facharbeiter, die im Werkstättenbetrieb verwendet werden
im 1. Betriebszugehörigkeitsjahr€ 10,92€ 436,80
im 2. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr€ 10,99€ 439,60
vom 11. bis 20.Betriebszugehörigkeitsjahr€ 11,09€ 443,60
ab dem 21. Betriebszugehörigkeitsjahr € 11,14€ 445,60

ArbeitskategorienStundenlohn in €Wochenlohn in € (Stundenlohn x 40)
Angelernte Arbeiter, die im Werkstättenbetrieb verwendet werden

€ 10,40

€ 416,00

Garagenvorarbeiter€ 10,92€ 436,80
Garagenarbeiter, Tankwarte, Kassiere, usw.€ 9,20€ 368,00

Die Beträge sind jeweils Bruttobeträge.

Zulagen

  • Kraftfahrern, die einen Autobus mit Anhänger oder einen Autobus, der mit mehr als 50 Sitzen (ausgenommen dem Lenkersitz) ausgestattet ist bzw. dessen Gesamtlänge mehr als 10,90 m beträgt, lenken, oder Kraftfahrern, die im Linienverkehr bei Einmannbetrieb eingesetzt sind, gebührt eine Erschwerniszulage von € 0,98 pro Stunde. Diese Erschwerniszulage gebührt für die gesamte Einsatzzeit, gelangt jedoch, auch wenn mehrere der obengenannten Merkmale zutreffen, nur einmal zur Auszahlung.

  • Garagenarbeiter, welche während der Nachtzeit Schicht arbeiten, erhalten eine Schichtzulage von € 0,98 pro Stunde.

  • Nachtstunden in der Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr sind im Gelegenheits- und Linienverkehr mit einem Zuschlag von 100 Prozent des Bundeskollektivvertrages zu entlohnen.

  • Kraftfahrern, die einen Autobus mit mehr als 13 Metern Gesamtlänge, einen Gelenk-oder Stockbus lenken, gebührt anstelle der in Ziffer a) genannten Zulage eine Erschwerniszulage von € 1,22 pro Stunde.

  • Für Dienstnehmer, die in der Garage Dienst verrichten, können aufgrund einer Vereinbarung je nach dem Grad der Verschmutzung Schmutzzulagen von 10 Prozent des Stundenlohnes vereinbart werden.