Lohn-/Gehaltsordnung Autobusbetriebe, Arbeiter/innen / Angestellte, gültig ab 1.1.2018

Gilt für:
Österreichweit


Arbeitskategorien Stundenlohn in € Wochenlohn in € (Stundenlohn x 40)
Kraftfahrer
im 1. Betriebszugehörigkeitsjahr10,98439,20
vom 2. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr11,02440,80

vom 11. bis 20. Betriebszugehörigkeitsjahr

11,11

444,40

ab dem 21. Betriebszugehörigkeitsjahr11,21448,40
ArbeitskategorienStundenlohn in €Wochenlohn in € (Stundenlohn x 40)
Berufskraftfahrer mit bestandener Lehrabschlussprüfung
im 1. Betriebszugehörigkeitsjahr11,02440,80
vom 2. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr11,11444,40
vom 11. bis 20. Betriebszugehörigkeitsjahr  11,21 448,40
ab dem 21. Betriebszugehörigkeitsjahr11,34453,60
ArbeitskategorienStundenlohn in €Wochenlohn in € (Stundenlohn x 40)
Facharbeiter, die im Werkstättenbetrieb verwendet werden
im 1. Betriebszugehörigkeitsjahr11,21448,40
im 2. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr11,28451,20
vom 11. bis 20. Betriebszugehörigkeitsjahr
11,38 455,20
ab dem 21. Betriebszugehörigkeitsjahr11,44457,60
Stundenlohn in €Wochenlohn in € (Stundenlohn x 40)
Angelernte Arbeiter, die im Werkstättenbetrieb verwendet werden

10,68

427,20

Stundenlohn in €Wochenlohn in € (Stundenlohn x 40)
Garagenvorarbeiter 11,21 448,40
Stundenlohn in €Wochenlohn in € (Stundenlohn x 40)
Garagenarbeiter, Tankwarte, Kassiere, usw. 9,44 377,60

Die Beträge sind jeweils Bruttobeträge. 

Zulagen

  • Kraftfahrern, die einen Autobus mit Anhänger oder einen Autobus, der mit mehr als 50 Sitzen (ausgenommen dem Lenkersitz) ausgestattet ist bzw. dessen Gesamtlänge mehr als 10,90 m beträgt, lenken, oder Kraftfahrern, die im Linienverkehr bei Einmannbetrieb eingesetzt sind, gebührt eine Erschwerniszulage von € 1,01 pro Stunde. Diese Erschwerniszulage gebührt für die gesamte Einsatzzeit, gelangt jedoch, auch wenn mehrere der obengenannten Merkmale zutreffen, nur einmal zur Auszahlung.
  • Garagenarbeiter, welche während der Nachtzeit Schicht arbeiten, erhalten eine Schichtzulage von € 1,01 pro Stunde. 
  • Nachtstunden in der Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr sind im Gelegenheits- und Linienverkehr mit einem Zuschlag von 100 Prozent des Bundeskollektivvertrages zu entlohnen.
  • Kraftfahrern, die einen Autobus mit mehr als 13 Metern Gesamtlänge, einen Gelenkoder Stockbus lenken, gebührt anstelle der in Ziffer a) genannten Zulage eine Erschwerniszulage von € 1,25 pro Stunde.
  • Für Dienstnehmer, die in der Garage Dienst verrichten, können aufgrund einer Vereinbarung je nach dem Grad der Verschmutzung Schmutzzulagen von 10 Prozent des Stundenlohnes vereinbart werden.

Der neue KV ist mit 1. Jänner 2018 in Kraft getreten.