Lohnordnung Speditionen und Lagereibetriebe, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2021
ARCHIVIERT - nicht mehr gültig
Lohntafel Spedition 2021
Lohnordnung
A.) Monatslöhne 2021
| 1.) Packmeister im Möbel- und Schwergewichtstransport sowie Kranfahrer; Dienstnehmer, die ausschl. mit der Lenkung und Bedienung motorisierter Hubstaplerfahrzeuge mit mehr als 20t Eigengewicht beschäftigt sind. | |
|---|---|
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.116,48 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.135,37 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.154,02 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.189,52 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.251,40 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.309,16 |
| 2.) LKW-Fahrer und Magazinmeister; Teamleiter (früher: Partieführer) | |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.074,18 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.095,72 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.116,48 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.154,02 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.206,18 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.267,38 |
| 3.) PKW-Fahrer und Dienstnehmer, die überwiegend mit der Lenkung und Bedienung motorisierter Hubstaplerfahrzeuge mit bis zu 20t Eigengewicht beschäftigt sind, sowie Platzmeister, kundenbezogene Kommissionäre und Hochregalfahrer | |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.038,80 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.054,72 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.070,71 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.106,23 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.163,21 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.220,81 |
| 4.) Speditionsarbeiter, Transport- und Logistikarbeiter allgemein sowie Elektrokarrenfahrer. | |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 1.883,10 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 1.897,59 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 1.912,93 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 1.944,31 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 1.992,86 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.044,22 |
| 5.) Einfache Lagerarbeiten, Ver- und Umpackungstätigkeiten bis 12 kg pro Packstück, ohne Elektrokarren bzw. motorisierte Hubstapler, weiters Bürohilfskräfte, Förderbandarbeiter und Be- und Entlader im Paketdienst, sowie Copacker und Portiere | |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 1.825,34 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 1.843,45 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 1.861,54 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 1.887,23 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 1.935,12 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 1.992,86 |
| 6.) Möbelarbeiter | |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 1.975,29 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 1.989,78 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.005,11 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.036,49 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.085,04 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.136,41 |
| 7.) Professionisten mit Lehrabschlussprüfung (Facharbeiter mit Verwendung im erlernten Beruf) und LKW-Fahrer mit Lehrabschlussprüfung als Berufskraftfahrer; Kraftfahrer mit Lenkerausbildung die überwiegend zur Beförderung gefährlicher Güter eingesetzt werden | |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.154,02 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.171,58 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.189,52 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.224,92 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.289,49 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.351,33 |
| 8.) Raumpflegerinnen | |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 1.638,74 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 1.638,74 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 1.638,74 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 1.638,74 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 1.660,75 |
| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 1.703,69 |
B.) Lehrlingseinkommen
| Euro | |
|---|---|
| Im 1. Lehrjahr | 678,58 |
| Im 2. Lehrjahr | 962,51 |
| Im 3. Lehrjahr | 1 272,93 |
| Im 4. Lehrjahr (Doppellehre) | 1 453,40 |
| Ferialarbeiter | 1 272,93 |
Zulagenordnung A
I. Erschwernis- und Gefahrenzulagen
| 1.) Kühlraumzulage | |
|---|---|
| Für die Dauer seiner Beschäftigung in Kühlräumen eines Kühlhauses gebührt dem Dienstnehmer pro Stunde | 2,02 |
Zulagenordnung B
I. Entfernungszulage
| Als Abgeltung für den erhöhten Lebensaufwand gebührt jedem Dienstnehmer, der in den Lagereibetrieben Albern und Freudenau Hafen beschäftigt ist, eine Zulage pro Tag von | 2,18 |
| Werden Dienstnehmer außerhalb des Standortes des Betriebes beschäftigt, gebührt ihnen eine Zulage pro Tag von | 5,03 |
II. Erschwernis- und Gefahrenzulagen
| 1.) | Für die bei der Getreideentladung an den Motorschaufeln und an den Saugdüsen der pneumatischen Saugheber (maximal 2 Mann an der Motorschaufel bzw. Saugdüse) und beim manuellen Schaufeln auf den Schüttböden verwendeten Dienstnehmer gebührt eine Staubzulage für die Dauer dieser Verwendung je Stunde | 0,49 |
| 2.) | Für die Dauer seiner Beschäftigung im Kühlraum eines Kühllagerhauses gebührt dem Dienstnehmer pro Stunde | 2,02 |
| 3.) | Für die Reinigung von Silozellen wird dem in der Silozelle tätigen Dienstnehmer je Zelle eine Zulage gewährt von | 4,36 |
| 4.) | Bei Schichtarbeit für die 1. und 2. Schicht pro Schicht und Mann | 1,31 |
| für die 3. Schicht pro Schicht und Mann | 3,39 | |
| 5.) | Für Reparaturarbeiten an Kränen oder an pneumatischen Saughebern außerhalb der Führerkabine in einer Höhe ab 5,50 m vom Niveau derselben, gebührt eine Gefahrenzulage pro Mann und Stunde von | 0,92 |