Förderungen der Innung NÖ
Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechnik
Lesedauer: 6 Minuten
1. „Cyber-Sicher“-Digitalisierungsförderung für Elektrotechniker
Fördergegenstand
Gefördert werden die Beratungskosten pro aktivem Mitgliedsbetrieb für eine Beratung im Ausmaß von 8 Stunden in folgenden Themengebieten:
- Systemarchitektur
- Perimeter- und Internetsicherheit
- Endpoint- und Server Protection
- Zugriffskontrolle und Benutzerverwaltung
- Datensicherheit und Datenschutz
- Schwachstellen- und Risikomanagement
- Netzwerküberwachung und Protokollierung
- Physische Sicherheit
Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt 100 % der Beratungskosten pro aktivem Mitgliedsbetrieb für eine Beratung im Ausmaß von 8 Stunden.
Förderkreis
Gefördert werden aktive Mitglieder der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich.
Dauer
Die Fördermaßnahme gilt solange das Förderbudget nicht überschritten wird.
Antrag
Die Antragstellung erfolgt per Formular. Bitte um Retournierung der ersten Seite (ausgefüllt) an elektro@wknoe.at. Die Vorfinanzierung erfolgt durch Sie als Förderwerber.
Sie begleichen die Honorarnote des Beratungsunternehmens. Nachdem Sie die relevanten Dokumente in Ihrem Benutzerkonto hochgeladen haben (mehr dazu unter Punkt 5 „Beratungsablauf“ im Formular), erfolgt die Auszahlung der Förderung. Förderungen nach dieser Förderrichtlinie unterliegen der De-Minimis VO („DeM-VO“).
Anspruch
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Rückforderung
Sollten Förderungen zu Unrecht bezogen worden sein, müssen diese rückerstattet werden.
2. Weiterbildungsförderung der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechnik Niederösterreich
Fördergegenstand
Gefördert werden Kosten für fachspezifische Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmern aktiver Mitgliedsbetriebe und deren Mitarbeitern.
Förderhöhe
50% der netto Kurskosten, max. aber 200€ der Nettokosten pro Teilnehmer. Max. 5 Förderungen pro aktivem Mitgliedsbetrieb sind pro Kalenderjahr möglich.
Förderkreis
Gefördert werden aktive Mitglieder der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich
Dauer
Die Fördermaßnahme gilt von 1.1.2025 – 31.12.2025 und solange das Förderbudget nicht überschritten wird.
Antrag
Rechnungen, Zahlungs- und Teilnahmebestätigungen sind innerhalb des Kalenderjahres an das Innungsbüro, mittels Antragsformular, zu übermitteln. Der Antragsteller hat anzugeben, dass er die De-minimis-Förderung Höchstgrenze in den letzten 3 Steuerjahren nicht überschritten hat, widrigenfalls keine Förderung ausbezahlt wird.
Anspruch
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Rückforderung
Sollte sich herausstellen, dass die Förderung widerrechtlich in Anspruch genommen wurde, ist die Förderung zurückzuzahlen.
3. Weiterbildungsförderung im Bereich Photovoltaik der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechnik Niederösterreich
Fördergegenstand
Gefördert werden Kosten für Fortbildung im Bereich der Photovoltaik von Unternehmern aktiver Mitgliedsbetriebe und deren Mitarbeitern.
Förderhöhe
50% der netto Kurskosten, max. aber 500€ der Nettokosten pro Teilnehmer. Diese Förderung kann lediglich 1-mal jährlich, bis zur Ausschöpfung des Förderungspools, in Anspruch genommen werden.
Förderkreis
Gefördert werden aktive Mitglieder der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich.
Dauer
Die Fördermaßnahme gilt von 1.1.2025 – 31.12.2025 und solange das Förderbudget nicht überschritten wird.
Antrag
Rechnungen, Zahlungs- und Teilnahmebestätigungen sind innerhalb des Kalenderjahres an das Innungsbüro, mittels Antragsformular (bitte hier Aus- und Weiterbildungsförderung ankreuzen), zu übermitteln. Der Antragsteller hat anzugeben, dass er die De-minimis-Förderung Höchstgrenze in den letzten 3 Steuerjahren nicht überschritten hat, widrigenfalls keine Förderung ausbezahlt wird.
Hinweis: Sollten Sie die maximal möglichen 500€ für diese Fördermöglichkeit bereits ausgeschöpft haben, können weitere Teilnehmer bzw. Kurse unter der Weiterbildungsförderung berücksichtigt werden (50% oder max. 200€, maximal 5x pro Jahr möglich).
Anspruch
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Rückforderung
Sollte sich herausstellen, dass die Förderung widerrechtlich in Anspruch genommen wurde, ist die Förderung zurückzuzahlen.
4. Normenförderung der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechnik Niederösterreich
Fördergegenstand
Gefördert werden Kosten für den Ankauf von fachspezifischen Normen durch aktive Mitgliedsbetriebe.
Förderhöhe
50%, max. aber 200€ der Nettokosten pro Normenkauf. Max. 5 Förderungen von Normenkäufen pro aktivem Mitgliedsbetrieb sind pro Kalenderjahr möglich.
Förderkreis
Gefördert werden aktive Mitglieder der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich.
Dauer
Die Fördermaßnahme gilt von 1.1.2025 – 31.12.2025 und solange das Förderbudget nicht überschritten wird.
Antrag
Rechnungen und Zahlungsbestätigungen sind innerhalb des Kalenderjahres an das Innungsbüro, mittels Antragsformular, zu übermitteln. Der Antragsteller hat anzugeben, dass er die De-minimis-Förderung Höchstgrenze in den letzten 3 Steuerjahren nicht überschritten hat, widrigenfalls keine Förderung ausbezahlt wird.
Anspruch
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Rückforderung
Sollte sich herausstellen, dass die Förderung widerrechtlich in Anspruch genommen wurde, ist die Förderung zurückzuzahlen.
5. Förderung der Ausbildungsmaßnahme für „Arbeiten unter Spannung“ der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker Niederösterreich
Fördergegenstand
Gefördert werden Kosten für die Absolvierung des Kurses „Arbeiten unter Spannung“ von Unternehmern aktiver Mitgliedsbetriebe und deren Mitarbeitern.
Förderhöhe
50%, max. aber 200€ der Nettokosten pro Teilnehmer. Max. 5 Förderungen pro aktivem Mitgliedsbetrieb sind pro Kalenderjahr möglich.
Förderkreis
Gefördert werden aktive Mitglieder der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich.
Dauer
Die Fördermaßnahme gilt von 1.1.2025 – 31.12.2025 und solange das Förderbudget nicht überschritten wird.
Antrag
Rechnungen, Zahlungs- und Teilnahmebestätigungen sind innerhalb des Kalenderjahres an das Innungsbüro, mittels Antragsformular, zu übermitteln. Der Antragsteller hat anzugeben, dass er die De-minimis-Förderung Höchstgrenze in den letzten 3 Steuerjahren nicht überschritten hat, widrigenfalls keine Förderung ausbezahlt wird.
Anspruch
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Rückforderung
Sollte sich herausstellen, dass die Förderung widerrechtlich in Anspruch genommen wurde, ist die Förderung zurückzuzahlen.
6. Fachbuchförderung
Fördergegenstand
Wir unterstützen Sie beim Ankauf von facheinschlägigen Fachbüchern.
Förderhöhe
50%, max. aber 100€ der Nettokosten. Diese Förderung kann 1x pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Förderkreis
Gefördert werden aktive Mitglieder der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich.
Dauer
Die Fördermaßnahme gilt von 1.1.2025 – 31.12.2025 und solange das Förderbudget nicht überschritten wird.
Antrag
Rechnungen und Zahlungsbestätigungen sind nach Ausstellung derselben innerhalb des Kalenderjahres per Mail unter elektro@wknoe.at an das Innungsbüro zu übermitteln.
Anspruch
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Rückforderung
Sollte sich herausstellen, dass die Förderung widerrechtlich in Anspruch genommen wurde, ist die Förderung zurückzuzahlen.
7. Förderaktion „Digitale Prozesse“ – Digitalisierungsberatung für Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker
Fördergegenstand
Die Förderaktion „Digitale Prozesse“ besteht insgesamt aus 5 Teil-Modulen, wobei die ersten 4 Module als Fördergegenstand von Seiten Ihrer Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker Niederösterreich gefördert werden. Das 5. Modul kann optional vom Mitgliedsbetrieb ergänzend gebucht werden. Ziel der Aktion ist, Ihr Unternehmen in seinen bestehenden Prozessabläufen zu analysieren und Ihnen mögliches Optimierungspotenzial durch digitale Maßnahmen aufzuzeigen.
Diese 5 Teil-Module setzen sich wie folgt zusammen:
1. Modul: Online-Meeting mit Beratungsunternehmen und Mitgliedsbetrieb für Grundlagenerhebung zu „Digitale Prozesse“ im konkreten Unternehmen
2.&3. Module: Ein Fragebogen, der speziell für die Aktion mit der Landesinnung ausgearbeitet wurde, wird an den Mitgliedsbetrieb übermittelt und ausgefüllt. Daraus erstellt das Beratungsunternehmen einen individuellen Analyse- und Maßnahmenbericht auf Basis des Fragebogens, der an den Mitgliedsbetrieb als Vorbereitung für das Online-Meeting geschickt wird.
4. Modul: Online-Meeting und Erörterung des Analyse- und Maßnahmenberichts, Anpassung und finale Übermittlung des Analyse- und Maßnahmenberichts an den Mitgliedsbetrieb.
5. Modul - optional: persönliche Beratung im Betrieb vor Ort und Begleitung von Implementierungsmaßnahmen – dieses Modul kann vom Mitglied auf eigene Rechnung und ohne weitere Förderung beauftragt werden.
Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt 75% der Kosten der ersten 4 Module pro aktivem Mitgliedsbetrieb. Die Kosten in Höhe von insgesamt € 1.400,- für die ersten 4 Module der Aktion „Digitale Prozesse“ werden somit mit € 1.050,- von Ihrer Landesinnung gefördert.
Förderkreis
Gefördert werden aktive Mitglieder der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich.
Dauer
Die Fördermaßnahme gilt solange das Förderbudget nicht überschritten wird.
Antrag
Die Antragstellung erfolgt per E-Mail an elektro@wknoe.at. Die Vorfinanzierung erfolgt durch Sie als Förderwerber. Sie begleichen die Honorarnote des Beratungsunternehmens. Nachdem das 4. Modul - Online-Meeting nachweislich stattgefunden hat, erfolgt die Auszahlung der Förderung. Förderungen nach dieser Förderrichtlinie unterliegen der De-Minimis VO („DeM-VO“).
Anspruch
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Rückforderung
Sollten Förderungen zu Unrecht bezogen worden sein, müssen diese rückerstattet werden.
Die Fördermaßnahmen der Landesinnung sind „De-minimis“- Beihilfen
Die auf dieser Seite angeführten Förderungen stellen eine De-minimis-Beihilfe gemäß der neuen De minimis VO (EU) 2023/2831 der Europäischen Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, ABl. L 352/1 vom 24.12.2013, dar. Der neue Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedsstaat gewährten De-minimis-Beihilfe darf in einem Zeitraum von drei Jahren EUR 300.000,-- (vgl Art 3 (2) neue De minimis VO) nicht übersteigen.
De minimis VO (EU) 2023/2831