Würfel mit Schriftzug Förderung und unterschiedlichen Icons auf Münzen platziert
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Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Landesinnung

Förderungen der Innung NÖ

Lesedauer: 3 Minuten


NEU:
Die folgenden Förderungen sind über das Antragsformular zu beantragen.


1. Weiterbildungsförderung der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechnik Niederösterreich

Aus- und Weiterbildung ist wichtig für den Geschäftserfolg

Daher unterstützt Sie ihre Innung dabei!
Es werden alle fachspezifische technischen Weiterbildungsmaßnahmen bis zu einem Höchstbetrag von 50% der Kurskosten und max. 200€ gefördert.
Max. 5 Förderungen pro aktivem Mitgliedsbetrieb sind pro Jahr und bis zur Ausschöpfung des Fördertopfs möglich.

Voraussetzung

Voraussetzung ist die formlose Antragstellung per Antragsformular. Um Übermittlung der benötigten Unterlagen (Rechnung, Zahlungsbestätigung, Teilnahmebestätigungen) nach dem Kurs wird gebeten. Die Förderung ist binnen 3 Monaten nach der Maßnahme genehmigen und abrechnen zu lassen.

Freigabe erfolgt prompt, wenn die Förderbedingungen gegeben sind. Die Förderung gilt für alle aktiv gemeldeten Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechnik Niederösterreich.


2. Weiterbildungsförderung im Bereich Photovoltaik der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechnik Niederösterreich 

Als Ihre Landesinnung wollen wir Ihnen mit dieser neuen Förderung einen Anreiz für Ihre persönliche Fortbildung und jene Ihrer Mitarbeiter im Bereich der Photovoltaik bieten. Wir unterstützen bei der Absolvierung fachspezifischer Seminare und Kurse für Unternehmer und deren Mitarbeiter mit einem einmaligen Betrag von 50% oder max. € 500,- der Kurskosten pro

Teilnehmer. Diese Förderung kann lediglich 1-mal jährlich, bis zur Ausschöpfung des Förderungspools, in Anspruch genommen werden. 

Voraussetzung 

Voraussetzung ist die formlose Antragstellung per Antragsformular (bitte hier Aus- und Weiterbildungsförderung ankreuzen), da unsere Förderungen eine De-minimis-Beihilfe darstellen. Um Übermittlung der benötigten Unterlagen (Rechnung, Zahlungsbestätigung, Teilnahmebestätigung/en) bei Antragstellung bzw. nach dem Kurs wird gebeten. Die Förderung ist binnen 3 Monaten nach der Maßnahme genehmigen und abrechnen zu lassen. 

Freigabe erfolgt prompt, wenn die Förderbedingungen gegeben sind. Die Förderung gilt für alle aktiv gemeldeten Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechnik Niederösterreich. 

Hinweis: Sollten Sie die maximal möglichen €500,- für diese Fördermöglichkeit bereits ausgeschöpft haben, können weitere Teilnehmer bzw. Kurse unter der Weiterbildungsförderung berücksichtigt werden (50% oder max. €200,-, maximal 5x pro Jahr möglich).


3. Normenförderung der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechnik Niederösterreich

Normen sind das tägliche Brot des Elektrotechnikers

Daher unterstützt Sie ihre Innung dabei!
Es wird der Ankauf von fachspezifischen Normen die beim ÖVE erhältlich sind bis zu einem Höchstbetrag von 50% der Kosten und max. 200€ gefördert.
Max. 5 Förderungen pro aktivem Mitgliedsbetrieb sind pro Jahr und bis zur Ausschöpfung des Fördertopfs möglich.

Voraussetzung

Voraussetzung ist die formlose Antragstellung per Antragsformular. Um Übermittlung der benötigten Unterlagen (Rechnung, Zahlungsbestätigung) wird gebeten. Die Förderung ist binnen 3 Monaten nach der Maßnahme genehmigen und abrechnen zu lassen.

Freigabe erfolgt prompt, wenn die Förderbedingungen gegeben sind. Die Förderung gilt für alle aktiv gemeldeten Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechnik Niederösterreich.


4. Förderung der Ausbildungsmaßnahmen für „Arbeiten unter Spannung" der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechnik Niederösterreich

Zusätzlich zur Weiterbildungsförderung kann auch die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen für „Arbeiten unter Spannung“ bis zu einem Höchstbetrag von 50% der Kurskosten und max. 200€ gefördert werden.
Max. 5 Förderungen pro aktivem Mitgliedsbetrieb sind pro Jahr und bis zur Ausschöpfung des Fördertopfs möglich. Die Förderung ist bis längstens 3 Monate nach Kursende genehmigen zu lassen.

Voraussetzung

Voraussetzung ist die formlose Antragstellung per Antragsformular. Um Übermittlung der benötigten Unterlagen (Rechnung, Zahlungsbestätigung, Teilnahmebestätigungen) nach dem Kurs wird gebeten. Die Förderung ist binnen 3 Monaten nach der Maßnahme genehmigen und abrechnen zu lassen.

Freigabe erfolgt prompt, wenn die Förderbedingungen gegeben sind. Die Förderung gilt für alle aktiv gemeldeten Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechnik Niederösterreich


5. Fachbuchförderung  

Als Ihre Landesinnung wollen wir Ihnen mit dieser Förderung einen Anreiz für Ihre persönliche Weiterbildung bieten. Wir unterstützen Sie beim Ankauf von facheinschlägigen

Fachbüchern mit einem Betrag von 50% oder max. € 100,-. Diese Förderung kann 1x pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung 

Voraussetzung ist die formlose Antragstellung per Post, Fax oder Mail. Um Übermittlung der benötigten Unterlagen (Rechnung, Zahlungsbestätigung) nach dem Kauf wird gebeten.


Die Fördermaßnahmen der Landesinnung sind „De-minimis“- Beihilfen:

Die auf dieser Seite angeführten Förderungen stellen eine De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung 1407/2013/EU der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, ABl. L 352/1 vom 24.12.2013, dar. Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfe darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren EUR 200.000,-- (für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs EUR 100.000,--) nicht übersteigen.  

Weitere Infos zu De-minimis


Weitere Fördermöglichkeiten für Sie:

Stand: 13.03.2023