Förderungen der Innung NÖ
Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechnik
Lesedauer: 4 Minuten
1. Weiterbildungsförderung der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechnik Niederösterreich
Fördergegenstand
Gefördert werden Kosten für fachspezifische Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmern aktiver Mitgliedsbetriebe und deren Mitarbeitern.
Förderhöhe
50% der netto Kurskosten, max. aber 200€ der Nettokosten pro Teilnehmer. Max. 5 Förderungen pro aktivem Mitgliedsbetrieb sind pro Kalenderjahr möglich.
Förderkreis
Gefördert werden aktive Mitglieder der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich
Dauer
Die Fördermaßnahme gilt von 1.1.2024 – 31.12.2024 und solange das Förderbudget nicht überschritten wird.
Antrag
Rechnungen, Zahlungs- und Teilnahmebestätigungen sind innerhalb des Kalenderjahres an das Innungsbüro, mittels Antragsformular, zu übermitteln. Der Antragsteller hat anzugeben, dass er die De-minimis-Förderung Höchstgrenze in den letzten 3 Steuerjahren nicht überschritten hat, widrigenfalls keine Förderung ausbezahlt wird.
Anspruch
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Rückforderung
Sollte sich herausstellen, dass die Förderung widerrechtlich in Anspruch genommen wurde, ist die Förderung zurückzuzahlen.
2. Weiterbildungsförderung im Bereich Photovoltaik der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechnik Niederösterreich
Fördergegenstand
Gefördert werden Kosten für Fortbildung im Bereich der Photovoltaik von Unternehmern aktiver Mitgliedsbetriebe und deren Mitarbeitern.
Förderhöhe
50% der netto Kurskosten, max. aber 500€ der Nettokosten. Diese Förderung kann lediglich 1-mal jährlich, bis zur Ausschöpfung des Förderungspools, in Anspruch genommen werden.
Förderkreis
Gefördert werden aktive Mitglieder der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich.
Dauer
Die Fördermaßnahme gilt von 1.1.2024 – 31.12.2024 und solange das Förderbudget nicht überschritten wird.
Antrag
Rechnungen, Zahlungs- und Teilnahmebestätigungen sind innerhalb des Kalenderjahres an das Innungsbüro, mittels Antragsformular (bitte hier Aus- und Weiterbildungsförderung ankreuzen), zu übermitteln. Der Antragsteller hat anzugeben, dass er die De-minimis-Förderung Höchstgrenze in den letzten 3 Steuerjahren nicht überschritten hat, widrigenfalls keine Förderung ausbezahlt wird.
Hinweis: Sollten Sie die maximal möglichen 500€ für diese Fördermöglichkeit bereits ausgeschöpft haben, können weitere Teilnehmer bzw. Kurse unter der Weiterbildungsförderung berücksichtigt werden (50% oder max. 200€, maximal 5x pro Jahr möglich).
Anspruch
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Rückforderung
Sollte sich herausstellen, dass die Förderung widerrechtlich in Anspruch genommen wurde, ist die Förderung zurückzuzahlen.
3. Normenförderung der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechnik Niederösterreich
Fördergegenstand
Gefördert werden Kosten für den Ankauf von fachspezifischen Normen durch aktive Mitgliedsbetriebe.
Förderhöhe
50%, max. aber 200€ der Nettokosten pro Normenkauf. Max. 5 Förderungen von Normenkäufen pro aktivem Mitgliedsbetrieb sind pro Kalenderjahr möglich.
Förderkreis
Gefördert werden aktive Mitglieder der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich.
Dauer
Die Fördermaßnahme gilt von 1.1.2024 – 31.12.2024 und solange das Förderbudget nicht überschritten wird.
Antrag
Rechnungen und Zahlungsbestätigungen sind innerhalb des Kalenderjahres an das Innungsbüro, mittels Antragsformular, zu übermitteln. Der Antragsteller hat anzugeben, dass er die De-minimis-Förderung Höchstgrenze in den letzten 3 Steuerjahren nicht überschritten hat, widrigenfalls keine Förderung ausbezahlt wird.
Anspruch
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Rückforderung
Sollte sich herausstellen, dass die Förderung widerrechtlich in Anspruch genommen wurde, ist die Förderung zurückzuzahlen.
4. Förderung der Ausbildungsmaßnahme für „Arbeiten unter Spannung“ der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker Niederösterreich
Fördergegenstand
Gefördert werden Kosten für die Absolvierung des Kurses „Arbeiten unter Spannung“ von Unternehmern aktiver Mitgliedsbetriebe und deren Mitarbeitern.
Förderhöhe
50%, max. aber 200€ der Nettokosten pro Teilnehmer. Max. 5 Förderungen pro aktivem Mitgliedsbetrieb sind pro Kalenderjahr möglich.
Förderkreis
Gefördert werden aktive Mitglieder der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich.
Dauer
Die Fördermaßnahme gilt von 1.1.2024 – 31.12.2024 und solange das Förderbudget nicht überschritten wird.
Antrag
Rechnungen, Zahlungs- und Teilnahmebestätigungen sind innerhalb des Kalenderjahres an das Innungsbüro, mittels Antragsformular, zu übermitteln. Der Antragsteller hat anzugeben, dass er die De-minimis-Förderung Höchstgrenze in den letzten 3 Steuerjahren nicht überschritten hat, widrigenfalls keine Förderung ausbezahlt wird.
Anspruch
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Rückforderung
Sollte sich herausstellen, dass die Förderung widerrechtlich in Anspruch genommen wurde, ist die Förderung zurückzuzahlen.
5. Fachbuchförderung
Fördergegenstand
Wir unterstützen Sie beim Ankauf von facheinschlägigen Fachbüchern.
Förderhöhe
50%, max. aber 100€ der Nettokosten. Diese Förderung kann 1x pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Förderkreis
Gefördert werden aktive Mitglieder der Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich.
Dauer
Die Fördermaßnahme gilt von 1.1.2024 – 31.12.2024 und solange das Förderbudget nicht überschritten wird.
Antrag
Rechnungen und Zahlungsbestätigungen sind nach Ausstellung derselben innerhalb des Kalenderjahres per Mail unter elektro@wknoe.at an das Innungsbüro zu übermitteln.
Anspruch
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Rückforderung
Sollte sich herausstellen, dass die Förderung widerrechtlich in Anspruch genommen wurde, ist die Förderung zurückzuzahlen.
Die Fördermaßnahmen der Landesinnung sind „De-minimis“- Beihilfen
Die auf dieser Seite angeführten Förderungen stellen eine De-minimis-Beihilfe gemäß der neuen De minimis VO (EU) 2023/2831 der Europäischen Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, ABl. L 352/1 vom 24.12.2013, dar. Der neue Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedsstaat gewährten De-minimis-Beihilfe darf in einem Zeitraum von drei Jahren EUR 300.000,-- (vgl Art 3 (2) neue De minimis VO) nicht übersteigen.
De minimis VO (EU) 2023/2831