Lächelnde Person mit Brille sitzt mit Laptop vor einem selbst automatisiertem Roboter bei einem Tisch, der ein Smartphone transportiert
© Viacheslav Yakobchuk | stock.adobe.com

Tiroler Innovationsförderung: Innovationsassistent:in

Geförderte Personal- und Qualifizierungskosten eines*einer neu einzustellenden Innovationsassistent:in

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2023 bis 30.06.2028, Antrag bis 31.12.2027
Standort:
Tirol
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

  • Fördernehmer:innen können Unternehmen mit Standort in Tirol sein, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind. Bei Vorhaben im Tourismus sind auch Tourismusverbände antragsberechtigt.
  • Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden.
  • Wichtig ist, dass die Qualifikation des*der Innovationsassistent:in einem plausiblen Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben und dem Unternehmen steht.
  • Der/die Innovationsassistent:in ist in ein unbefristetes, unselbstständiges und voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen, wobei der Förderwerber die Auswahl trifft und einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Für das Dienstverhältnis gelten die allgemeinen Bestimmungen des Arbeits- und Sozialrechtes.
  • Für die Anerkennung des*der Innovationsassistenten:in sind folgende Kriterien maßgeblich:
    • Übereinstimmung von Anforderungen des Unternehmens und Qualifikationen des*der Innovationsassistent:in
    • Dienstvertrag zwischen Förderwerber:in und Innovationsassistent:in 

Förderungszweck

Das Ziel der Tiroler Innovationsförderung liegt vor allem darin, eine höhere Innovations- und Technologieentwicklungstätigkeit der kleinstrukturierten Tiroler Wirtschaft zu erreichen. 

Förderungsgegenstand

Gegenstand der Förderung im Rahmen des Schwerpunkts Innovationsassistent:in sind Personal- und Qualifizierungskosten eines*einer neu einzustellenden Innovationsassistent:in. Die Person muss nicht spezifisch in einem Projekt tätig werden, für die Genehmigung der Förderung spielen vor allem folgende Aspekte eine Rolle:

  • aktuelle Unternehmenssituation (Probleme, Herausforderungen, usw.)
  • Vorhabensbeschreibung (es können auch mehrere Projekte mit geringerem Ausmaß Aufgabe des*der Innovationsassistenten:in sein)
  • Tätigkeits- bzw. Stellenbeschreibung des*der Innovationsassistenten:in
  • wirtschaftliche Auswirkung auf das Unternehmen
    • Tätigkeitsfelder können in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Dienstleistungsinnovationen, Innovationsorganisation, Kommunikations- und Informationstechnologien sowie Tourismusinnovationen und Tourismusmanagement angesiedelt sein.  
    • Es können auch themenspezifische Ausschreibungen wie etwa zur Nachhaltigkeit durchgeführt werden. Details dazu werden in einem entsprechenden Ausschreibungsleitfaden geregelt.  

Ausschlussgrund

  • Die Projekte müssen innerhalb Tirols verwirklicht werden.
  • Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sollen zu wirtschaftlich verwertbaren Ergebnissen für die beteiligten Fördernehmer:innen führen.
  • Den Wissenschaftspartner:innen muss es grundsätzlich ermöglicht werden, Ergebnisse zu publizieren, sofern dadurch deren Schützbarkeit nicht gefährdet wird.

Art und Ausmaß der Förderung

  • Die Förderung im Schwerpunkt Innovationsassistent:in wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 50 Prozent der förderbaren Kosten bzw. max. 40.000 Euro. Die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit 80.000 Euro begrenzt.
  • Personalkosten: Als Bemessungsgrundlage für den Zuschuss zu den Personalkosten des*der Innovationsassistent:in gilt das monatliche Bruttoentgelt zuzüglich der Lohnnebenkosten in der Regel für die Dauer von zwei Jahren, max. 72.000 Euro.
  • Qualifizierungs- und Coachingkosten: Jedem*jeder Innovationsassistent:in steht ein Ausbildungs- und Coachingbudget von 8.000 Euro zur Verfügung. Die geplanten Ausbildungen (im Sinne einer „Weiterbildungsstrategie“) werden entweder im Zuge der Antragstellung oder mit der Genehmigung der konkreten Person eingerichtet.
  • Projekte können im Zuge eines jeweils zu definierenden Ausschreibungszeitraumes eingereicht werden und weisen in der Regel einen Zeitraum von zwei Jahren auf. 

Anmerkung

Hilfestellung und Beratung bei der konkreten Antragstellung bietet Ihnen die Standortagentur Tirol GmbH.

Weitere Details, Antragsformular, Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung etc. finden Sie auf der Übersichtsseite des Landes.

Einreichung

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
6020 Innsbruck, Heiliggeiststr. 7
T +43 512 508 2402
F +43 512 508 742421
wirtschaft.wissenschaft@tirol.gv.at

Richtlinientext als PDF

Innovationsförderung


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.