Zwei Personen in Fabrik stehend umgeben von
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Steiermark: Weiterbildungs-Förderung für Mitglieder der Landesinnung der Mechatroniker

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Einstellungen

Geltungsdauer:
1.1.2024 bis 31.12.2024 – vorbehaltlich frühzeitiger Budgeterschöpfung
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Mechatroniker sowie deren Mitarbeiter

Förderungszweck

Steigerung der Professionalität sowie Qualifikationssteigerung

Förderungsgegenstand

Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen

Ausschlussgrund

Fortbildungen, die von der Innung selbst organisiert und ausgeschrieben werden. Ebenso Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrlinge.

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss in der Höhe von max. 50 % der Nettokurskosten bzw. max. € 400,-- pro Kurs und Teilnehmer.

Maximale Förderhöhe pro Betrieb € 800,-- im Förderzeitraum. (inkl. aller Filialbetriebe)

Anmerkung

Es handelt sich um eine „De-minimis“-Förderung.

Einreichung

Formlos unter Bekanntgabe der Bankverbindung, IBAN und BIC) samt Kopien der Rechnung, der Zahlungsbestätigung und der Teilnahmebestätigung postalisch oder per E-Mail an die

Wirtschaftskammer Steiermark
Landesinnung der Mechatroniker
Körblergasse 111-1113, 8010 Graz
T +49 316 601 274
M mechatroniker@wkstmk.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.