Rollen von Euro Geldscheinen wahllos arrangiert
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Tirol: Fördermaßnahmen der Stadtgemeinde Schwaz

Infos zu den Investitionsförderungen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Ab 14.04.2020 bis auf Widerruf
Standort:
Tirol
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Alle Unternehmer (physische oder juristische Personen) mit einer Beschäftigtenzahl

  • von höchstens 100 Mitarbeiter/innen bzw.
  • einem Jahresumsatz von höchstens 7 Mio. Euro
  • die über eine aufrechte Kammermitgliedschaft in Österreich sowie über eine aufrechte Gewerbeberechtigung verfügen.

Förderungszweck

Die Stadt Schwaz fördert geplante Investitionen im Gemeindegebiet von Schwaz, die zur Verwirklichung der wirtschaftspolitischen Intentionen dienen.

Art und Ausmaß der Förderung

Investitionsförderungen

Neuinvestitionen im Ausmaß von mind. € 10.000, -- bis 50.000 € werden per Zuschuss mit 6 % der Investitionssumme gefördert.

Für Investitionen, die durch in Schwaz ansässige Professionisten bzw. Lieferanten durchgeführt werden, erhöht sich der Zuschuss auf 8 %.

Für höhere Investitionen bis zum Höchstbetrag von € 100.000, -- erfolgt die Förderung nur dann, wenn daraus innerhalb eines Jahres ein positiver Beschäftigungseffekt erzielt wird. Ein solcher wird anhand eines erhöhten bzw. gleichbleibenden Kommunalsteueraufkommens gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres festgestellt.

Im Falle von Einpersonen-Unternehmen (Jungunternehmer / Neugründungen) wird im Gründungsjahr ein maximaler Investitionsbetrag von 50.000, -- Euro mit obigen Konditionen gefördert. Sollte im zweiten Jahr oder früher mindestens ein Mitarbeiter (Vollzeit) beschäftigt werden, so kann über einen neuerlichen Wirtschaftsförderungsantrag ein weiteres Volumen von 50.000, -- eingereicht werden.

Sonderbestimmungen zur Digitalisierungsoffensive

Die Investitionsförderung im Bereich Digitalisierung der Stadtgemeinde Schwaz umfasst bzw. unterstützt Unternehmen bei Maßnahmen der Digitalisierung. Bei der Digitalisierungsoffensive gilt eine Mindestinvestitionssumme von EUR 1.000, -- 

Gefördert werden dabei nur einmalige Projektkosten (z.B. Online-Shop, u.ä.) in der Höhe von 20 % der Erstinvestition. Die maximale Fördersumme beträgt € 2.000, -- vom umgesetzten Digitalisierungsprojekt.

Anmerkung

Weitere Informationen auf der Webseite der Stadtgemeinde Schwaz

Einreichung

Vor Beginn der Investitionstätigkeit per Formular bei der

Stadtgemeinde Schwaz, Finanzabteilung
Franz-Josef-Straße 2
 6130 Schwaz

Richtlinientext als PDF

Richtlinien der Wirtschaftsförderung für Investitionen der Stadt Schwaz


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.