Hier sieht man eine Meetingsituation mit einer Rollstuhlfahrerin und anderen vielfältigen Personen.
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Alle sind gleichwertig

Inklusion taucht in den verschiedensten Bereichen und immer öfter auf. Doch was bedeutet dieser Begriff genau? Die OÖWirtschaft beleuchtet ihn in einer mehrteiligen Serie mit all seinen Inhalten. Der erste Teil erklärt allgemein, was Inklusion bedeutet.

Lesedauer: 2 Minuten

Aktualisiert am 22.09.2023



Inklusion in der Schule, Inklusion in der Gesellschaft und nicht zuletzt Inklusion am Arbeitsplatz. Doch was bedeutet dieser Begriff „Inklusion“ eigentlich genau? Die Lebenshilfe Österreich erklärt ihn wie folgt: „Inklusion beschreibt, wie wir als Mitglieder der Gesellschaft leben möchten: in einem Miteinander, in dem keine Person ausgeschlossen wird. Jeder Mensch ist ein anerkannter Teil der Gesellschaft, unabhängig von Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung oder Lebensalter. Alle Menschen sind verschieden. Die Gesellschaft profitiert von der Vielfalt der Einzelnen.“ Und weiter: „Inklusion zielt darauf ab, dass alle Menschen in einer Gesellschaft gleichberechtigt nebeneinander leben. Menschen mit Behinderungen sollen dazugehören, teilhaben und selbst bestimmen können – von Geburt an und in allen Lebensbereichen wie Bildung, Arbeit, Wohnen und Freizeit.“

Inklusion ist ein Menschenrecht und als solches in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geregelt. Aber nicht nur: In Österreich ist die Teilhabe in der Gesellschaft vor allem für Menschen mit Beeinträchtigungen auch im Behinderteneinstellungsgesetz, im Bundesbehindertengesetz und im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz verankert. 

Gesetze regeln Inklusion

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Vertrag der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen. Jene Staaten, die diesen Vertrag unterschrieben haben, verpflichten sich, die Menschenrechte von Menschen mit Beeinträchtigungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Die Konvention muss dabei bei der Gesetzgebung und Vollziehung berücksichtigt werden. Hierbei ist auch geregelt, dass der Staat „alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung aufgrund von Behinderung durch Personen, Organisationen oder private Unternehmen zu ergreifen“ hat.

Auch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz hat sich als Ziel gesetzt, „die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.“ Hierbei wird genau definiert, wann eine Diskriminierung vorliegt und somit eine Person mit Beeinträchtigung ausgegrenzt wird. Das Gesetz regelt vor allem die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz. 

Gesellschaft gefordert

Auch wenn diese Gesetze Inklusion in Österreich regeln sollten, sind wir vor allem auch als Gesellschaft tagtäglich dazu aufgefordert, unseren Beitrag für Inklusion zu leisten. Aufgefordert, sich mit diesen Dingen auseinanderzusetzen und physische und jene Barrieren, die in den Köpfen herumschwirren, abzubauen. Nur so wird Inklusion in Österreich funktionieren.



Auch wenn Inklusion die Teilhabe von allen Menschen erwirken soll, wird in den nächsten Teilen dieser Serie verstärkt die Situation von Menschen mit Beeinträchtigungen beleuchtet. Laut der letzten Mikrozensus-Auswertung der Statistik Austria aus dem Jahr 2015 sind 18,4 Prozent der österreichischen Wohnbevölkerung beeinträchtigt. Eine aktuelle Erhebung erfolgt gerade. Im nächsten Teil der Serie wird auf das Arbeitsrecht von Menschen mit Beeinträchtigungen eingegangen und darauf, was Unternehmen alles beachten sollten.