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Collage-Konzept mobiles Marketing mit verschiedenen Elementen auf einem Tisch aufgelegt
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Gewerbliche Dienstleister, Fachgruppe

Förderung Ihres visuellen Erscheinungsbildes

Für gewerbliche Dienstleister:innen in Salzburg

Lesedauer: 1 Minute

04.12.2024

Die Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister Salzburg freut sich, Ihr Unternehmen im Bereich Marketing und Design einmalig mit einem Zuschuss in Höhe von € 1.000 finanziell unterstützen zu dürfen. Insgesamt sind € 20.000 im Topf, es gilt daher das "first come - first serve"-Prinzip.

Förderfähige Leistungen

Die Förderung umfasst ausschließlich Marketing- und Designmaßnahmen, die zur Verbesserung der Außendarstellung Ihres Unternehmens beitragen und die von Werbeagenturen mit aufrechter Gewerbeberechtigung im Bundesland Salzburg durchgeführt wurden. Förderfähig sind:

  • Erstellung oder Optimierung Ihres Firmenlogos.
  • Entwicklung eines Corporate Designs (z. B. Farben, Schriftarten, Styleguide).
  • Grafische Gestaltung von Printmaterialien wie Broschüren, Flyer oder Visitenkarten.
  • Neuerstellung oder Verbesserung Ihrer Website.

Nicht förderfähige Leistungen

Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:

  1. Social Media:
    • Erstellung von Inhalten für soziale Netzwerke (z. B. Posts, Stories, Videos).
    • Bezahlte Werbekampagnen oder Management in sozialen Netzwerken.
    • Influencer-Marketing.
  2. Allgemeine Betriebskosten:
    • Druckkosten für Werbematerialien.
    • Hosting-Kosten und Supportdienste für Websites.
  3. Strategische Beratung:
    • Entwicklung einer Marketingstrategie oder eines Kommunikationsplans.
    • Durchführung von Markt- und Wettbewerbsanalysen.
  4. Offline-Kampagnen:
    • Entwicklung und Gestaltung von Printanzeigen, Plakatkampagnen oder TV-/Radio-Werbung.
  5. Interne Leistungen:
    • Arbeiten, die von internen Mitarbeiter:innen durchgeführt werden.
    • Investitionen in Software, Hardware oder Lizenzen.
  6. Nicht-designorientierte Leistung:
    • App-Entwicklung, sofern nicht im Kontext einer Website.
  7. Sonstiges:
    • Arbeiten, die nicht von Werbeagenturen mit aufrechter Gewerbeberechtigung im Bundesland Salzburg erbracht werden.
Achtung

Um sich für die Förderung ("first come - first serve") vormerken zu lassen, senden Sie uns vorab das Angebot (ausgestellt von einer Werbeagentur mit aufrechter Gewerbeberechtigung im Bundesland Salzburg) über die gewünschten Marketing- und Designmaßnahmen an gewerbliche.dienstleister@wks.at.


Benötigte Unterlagen

  • Rückseite des Schecks vollständig ausfüllen und mit den benötigten Unterlagen (im PDF-Format) an gewerbliche.dienstleister@wks.at senden.
  • Zahlungsbestätigung
  • Angebot (ausgestellt von einer Werbeagentur im Bundesland Salzburg)
  • Rechnungskopie (ausgestellt von einer Werbeagentur im Bundesland Salzburg)
  • PDF mit den Leistungen im Bereich Marketing- und Design, für die ein Zuschuss beantragt wird
Hinweis
Diese Förderung ist gemäß den definierten Bedingungen verwendbar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister Salzburg behält es sich vor, die Förderwürdigkeit von Leistungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Mitgliedsbetriebe der Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister Salzburg haben nur Anspruch auf Förderung einer Leistung einer Werbeagentur mit aufrechter Gewerbeberechtigung im Bundesland Salzburg. Die Förderung wird an den Mitgliedsbetrieb ausbezahlt. Die Förderung kann nicht gesplittet werden, eine Barablöse, Doppelförderung und Differenzauszahlung sind ausgeschlossen. Die Förderung ist nicht übertragbar.
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