Supervision im Spannungsfeld von Lebens- und Sozialberatung & Unternehmensberatung: Was gilt?
Supervision kann je nach Zielsetzung unter zwei unterschiedlichen reglementierten Gewerben angeboten werden. Die gewerberechtliche Einordnung ist entscheidend – für Anbieter:innen ebenso wie für Auftraggeber:innen.
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Die Begriffe Supervision und Coaching sind heute in aller Munde - nicht nur in sozialen und pädagogischen Arbeitsfeldern, sondern zunehmend auch in Unternehmen. Doch was viele nicht wissen: Auch wenn sich die Methoden ähnlich anhören, gibt es deutliche gewerberechtliche Unterschiede, die nicht nur für Anbieter:innen, sondern auch für Auftraggeber:innen relevant sind.
In Zusammenarbeit mit dem Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung der WKÖ möchten wir als Fachgruppe Salzburg zu mehr Klarheit beitragen.
Supervision - eine Beratungsform, zwei Gewerbeberechtigungen
Tatsächlich kann Supervision - je nach Zielsetzung - unter zwei unterschiedlichen reglementierten Gewerben ausgeübt werden:
1. Supervision im Rahmen der Unternehmensberatung
Wenn Supervision im wirtschaftlichen Kontext stattfindet, dann zur:
- Optimierung von Führungsverhalten
- Reflexion betrieblicher Prozesse
- Begleitung von Change-Prozessen
- Klärung von Teamrollen oder internen Kommunikationsstrukturen
In diesem Fall fällt diese Tätigkeit in den Bereich der Unternehmensberatung (§ 94 Z 74 GewO) mit der Zielsetzung von wirtschaftlicher Effizienz, strategischer Unternehmensentwicklung und Kommunikationsoptimierung.
2. Supervision im Rahmen der Lebens- und Sozialberatung
Wenn es innerhalb der Supervision hingegen um folgende Themen geht:
- psychosoziale Belastungen im Beruf
- Rollenkonflikte oder ethische Dilemmata im Arbeitsalltag
- emotional herausfordernde Situationen (z. B. in Pflege, Sozialarbeit, Schule)
- die persönliche Entwicklung im beruflichen Kontext
…dann ist die Lebens- und Sozialberatung im Fachbereich der Psychosozialen Beratung (§ 119 GewO) die dafür notwendige Gewerbeberechtigung mit der Zielsetzung von Persönlichkeitsentwicklung, Stärkung von Resilienz und einem gesunden beruflichen Selbstmanagement.
Das bedeutet:
1. Unternehmensberater:innen dürfen keine psychosoziale Supervision anbieten.
2. Lebens- und Sozialberater:innen dürfen keine betriebswirtschaftliche Beratung im engeren Sinn leisten.
Unser Ziel als Fachgruppe
Wir setzen uns für klare Standards, Qualitätssicherung und Transparenz im Beratungswesen ein. Wenn Sie unsicher sind, welche Gewerbeberechtigung Sie für Ihre Tätigkeit benötigen, steht Ihnen unser Fachgruppenbüro gerne beratend zur Seite.
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