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Porträt von einer lächelnden Person mit Brille, kurzen Haaren und T-Shirt mit verschränkten Armen, im Hintergrund sitzen weitere Personen an einem Tisch sowie steht eine Pinnwand mit Notizen am Fensterbrett
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Maschinen- und Technologiehandel, Landesgremium

Förderung von Weiterbildungskursen

Das Landesgremium Salzburg des Maschinen- und Technologiehandels fördert be­stimmte Weiterbildungskurse seiner aktiven Mitglieder im Rahmen der geltenden Förderrichtlinien.

Lesedauer: 1 Minute

15.12.2025

Das Salzburger Landesgremium des Maschinen- und Technologiehandels fördert bestimmte Weiterbildungskurse seiner aktiven Mitglieder im Rahmen der nachstehenden – für Anträge ab 24. Februar 2017 geltenden – Förderrichtlinien.

Je Mitglied wird pro Jahr eine in Österreich absolvierte Weiterbildungsveranstaltung mit je € 250,- für berufsbezogene Weiterbildungskurse oder € 500,- für gesetzlich verpflichtende Weiterbildungskurse der tatsächlich vom Mitglied bezahlten Kurskosten vom Landesgremium Salzburg des Maschinen- und Technologiehandels über Antrag gefördert.

Das Gesamtbudget dieser Förderung beträgt € 5.000,--. Es gilt das „first come, first serve“ Prinzip.

Die aktive Mitgliedschaft im Salzburger Landesgremium des Maschinen- und Technologiehandels muss bereits im Zeitpunkt des Kursbesuches vorliegen und darüber hinaus (mind. 6 Monate) andauern. Anträge auf Förderung können erst nach Absolvierung des Kurses und Bezahlung der Kurskosten gestellt werden und sind bis längstens 6 Monate nach Kursende einzubringen bei:

Rosemarie Mayerhofer
T +43 662 8888 253
maschinenhandel@wks.at

Nachstehende Personen müssen/können den Weiterbildungskurs besucht haben:

  • UnternehmerIn (bei Gesellschaften der/die handels- bzw. gewerberechtliche GeschäftsführerIn, Vereinen der Obmann/-frau), oder
  • im Unternehmen mittätige Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder der oben genannten Personen, oder
  • Prokuristen sowie
  • Mitarbeiter des Unternehmens.

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