E-Bike mit Fahrer im Sonnenschein
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Handel mit Mode und Freizeitartikeln, Landesgremium

E-Mobilitätsinitiative wird auch 2024 fortgesetzt

Alle Informationen zur Förderung

Lesedauer: 2 Minuten

Ab 2. April 2024 wird die klimaaktiv mobil Fahrradoffensive, d.h. die Förderung des Kaufs von Elektro-Fahrrädern, Elektro-Transporträdern und Transporträdern und Elektrofalträdern und Falträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, fortgesetzt.  Zur Fortführung dieses Erfolgsmodells stehen im Jahr 2024 insgesamt bis zu 95 Millionen Euro für die Förderung der Aktiven Mobilität und des Mobilitätsmanagements inklusive Fuß- und Radinfrastruktur bei klimaaktiv mobil zur Verfügung.

Die Verlängerung der Förderung geht auf die Initiative des Klimaschutzministerium gemeinsam mit dem Sportfachhandel zurück.

Förderungen können vom Käufer (Betriebe etc., Private) nach dem Ankauf ab 2. April 2024 online eingereicht werden: Private; Betriebe etc. Eine Registrierung vor Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Förderaktion läuft, solange Fördermittel vorhanden sind und endet spätestens am 28.02.2025.

Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden Sportartikelhandel (Aktualisierung voraussichtlich Anfang April 2024)

Die wesentlichen Punkte im Überblick:

  • Abfederung der Inflation durch einen Aufschlag von € 50,- bei allen Fahrradkategorien auf den Bundesanteil.
  • Aufgrund der wirtschaftlichen Probleme und zur Vereinfachung der Förderabwicklung gibt es keine finanzielle Beteiligung des Fahrradhandels mehr, dh. Händleranteil wird ersatzlos gestrichen! - Ein freiwilliger Rabatt durch Händler ist trotzdem möglich.
  • Weiterhin wie im Jahr 2023: Der Sportfachhandel gewährt auf der Rechnung ein großes Fahrradservice
  • Die Definition für „Transporträder“ wird erweitert: Transportrad = Zuladung ≥ 60 kg ODER höchst zulässiges Gesamtladegewicht (Zuladung + Lenkende) ≥ 140 kg (bisher nur Zuladung ≥ 80 kg)
    • Es sind mehr Fahrradmodelle förderfähig
    • Neu sind einige Dreiradmodelle für mobilitätseingeschränkte Personen förderfähig (zum Beispiel VanRaam Maxi)
  • Weiterhin wie im Jahr 2023: Die Rechnungen (mit großem Jahresservice*) können innerhalb von 9 Monaten nach Kauf bzw. Rechnungsdatum online unter www.umweltfoerderung.at eingereicht werden
    *) Beim Kauf direkt beim Hersteller bzw. b2b werden für den Bonus anstatt eines großen Fahrradservice ersatzweise 3 Jahre Garantie anerkannt.
  • Weiterhin wie im Jahr 2023: Die (E-)Faltrad Förderung für Private gilt nur bei gültiger ÖV-Jahreskarte 

Bundesförderung

  2023 2024
Fahrradtyp Betriebe, untern. tätige Organisationen,
Gebietskörperschaften und Vereine, Konf. Einrichtungen

Privat-personen

Betriebe, untern. tätige Organisationen,
Gebietskörperschaften und Vereine, Konf. Einrichtungen
Privat-personen

E-Fahrräder
(ab einer Anzahl von 5 Stück)

Betriebe etc:
max. 30 Prozent des Einkaufspreises

250 Euro - 300 Euro -

E-Transporträder und Transporträder
(Zuladung ≥ 60kg
Leistung: max. 600 Watt)

Betriebe etc.:
max. 30 Prozent des Einkaufspreises

Privatpersonen:
max. 50 Prozent des Einkaufspreises

 850 Euro 850 Euro 900 Euro 900 Euro

E-Falträder und Falträder
(nur bei Privatpersonen: Nachweis einer gültigen ÖV-Jahresnetzkarte
zum Zeitpunkt der Einreichung in Selbstauskunft)

(Maximale Größe:
110x80x40cm = ÖBB-Gepäckstück)

Betriebe etc.:
max. 30 Prozent des Einkaufspreises

Privatpersonen:
max. 50 Prozent des Einkaufspreises

 450 Euro 450 Euro  500 Euro 500 Euro

>> (E-)Fahrradförderung 2024 (klimaaktiv.at)
>> Leitfaden Sportartikelhandel (wird Anfang April adaptiert)

Stand: 26.03.2024

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