Steuern und Finanzen
August 2024
Lesedauer: 1 Minute
Kurse zur Zollwertermittlung
Mit Wirkung vom 1. August 2024 wurden laut der im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlichten Kundmachung des Bundesministeriums für Finanzen (Amtliche Veröffentlichungen der österreichischen Finanzverwaltung) Zollwertkurse insbesondere für nachstehende wichtige Währungen neu festgesetzt:
Zollwertkurse August 2024
Auskunftspflichten des Finanzamtes
Immer wieder kommt es vor, dass sich die Umsetzung des Steuerrechts in der Praxis trotz Vorgaben in Gesetzen und Richtlinien schwierig gestaltet. Besonders im Bereich der Lohnsteuer ergeben sich immer wieder Zweifelsfragen und nicht immer ist es möglich, die steuerliche Vertretung um Rat zu fragen. Dass es eine gesetzliche Auskunftspflicht gibt, ist dabei den wenigsten Unternehmen bekannt.
Mehr Informationen dazu finden Sie HIER.
ORF-Beitrag: Doppel- und Mehrbelastungen für Betriebe
Der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) als einhebende Stelle und dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) als zuständige Aufsichtsbehörde wurde zugetragen, dass aufgrund dieser rechtlichen Anknüpfung in bestimmten Konstellationen Fälle von Doppel- bzw. Mehrfachbelastungen von Betrieben mit dem ORF-Beitrag auftreten. Die OBS hat aus diesem Grund die nachstehende Handlungsanleitung veröffentlicht, um betroffenen Unternehmen schnell und unkompliziert mit Aussetzung des Mahnverfahrens und neuerlicher Überprüfung der Einordnung zu helfen: https://orf.beitrag.at/kam/beitragspflichtig-im-betrieblichen-bereich.
Veröffentlichung Abgabenänderungsgesetz 2024
Das Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde kürzlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und bringt u.a. folgende Änderungen:
- Umsatzsteuerbefreiung für Spenden von begünstigten Lebensmitteln sowie von nichtalkoholischen Getränken
- Neuerungen im Zusammenhang mit der umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze: EU-Regelung und technische Umstellung der Umsatzgrenze (noch keinen Gesetzesentwurf gibt es für die von der Bundesregierung angekündigte Erhöhung der Umsatzgrenze auf 55.000 Euro)
- Freibetragsbescheid und Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber auf Antrag
- Als zusätzliche Zahlung gilt auch eine befristete Mitarbeiterprämie, die anstelle einer Lohnerhöhung aufgrund einer nach dieser Bestimmung maßgeblichen lohngestaltenden Vorschrift gewährt wird. (Die Anfragebeantwortung wurde auf der BMF-Homepage entsprechend angepasst: Mitarbeiterprämie 2024 gemäß § 124b Z 447 EStG 1988 - Ergänzung auf Grund des Abgabenänderungsgesetzes 2024 (bmf.gv.at))
- Einschränkung der Verrechnung vortragsfähiger Verluste des Gruppenträgers aus Zeiten vor Wirksamwerden der Gruppe
- Verzichtsmöglichkeit der Verlustzurechnung nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder
- Ergänzung der Ausnahmen von der Kapitalertragsteuer-Abzugspflicht
- Verlängerung der Übertragungsmöglichkeit aus Pensionszusagen
Quelle: Bundessparte Industrie, WKÖ