Steuern und Finanzen
Juli 2025
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Kurse zur Zollwertermittlung
Mit Wirkung vom 1. Juli 2025 wurden laut der im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlichten Kundmachung des Bundesministeriums für Finanzen (Amtliche Veröffentlichungen der österreichischen Finanzverwaltung) Zollwertkurse insbesondere für nachstehende wichtige Währungen neu festgesetzt:
Zollwertkurse Juli 2025
Mitarbeiterprämie 2025 steuerfrei auszahlen
Wie bereits erwartet, gibt es auch 2025 eine steuerfreie Mitarbeiterprämie. Diese wurde mit dem Budgetbegleitgesetz Ende Juni beschlossen und gilt rückwirkend mit 1. Jänner 2025. Allerdings ist die Prämie lediglich steuerfrei und nicht wie in den Vorjahren auch abgabenfrei.
§ 124b Z 478 EStG lautet:
478. a) Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber im Kalenderjahr 2025 einem oder mehreren Arbeitnehmern aus sachlichen, betriebsbezogenen Gründen gewährt, sind für den einzelnen Arbeitnehmer bis 1 000 Euro steuerfrei (Mitarbeiterprämie), wenn es sich dabei um zusätzliche Zahlungen handelt, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel gemäß § 67 Abs. 2 und werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet.
b) Wird im Kalenderjahr 2025 sowohl eine Gewinnbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Z 35 als auch eine Mitarbeiterprämie (lit. a) ausbezahlt, ist die Gewinnbeteiligung nur insoweit steuerfrei, als sie gemeinsam mit der Mitarbeiterprämie den Betrag von 3 000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigt.
c) Werden beim Arbeitnehmer im Kalenderjahr mehr als 1 000 Euro Mitarbeiterprämie (lit. a) oder insgesamt mehr als 3 000 Euro Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung steuerfrei berücksichtigt, ist der Steuerpflichtige gemäß § 41 Abs. 1 zu veranlagen.
d) Soweit Zulagen und Bonuszahlungen nicht durch lit. a erfasst werden, sind sie nach dem Tarif zu versteuern.
e) Der Bundesminister für Finanzen hat die budgetären Auswirkungen sowie die Wirksamkeit der Lohnsteuerbefreiung im Zusammenhang mit der Mitarbeiterprämie bis 30. April 2026 zu evaluieren. Hinsichtlich der für das Kalenderjahr 2026 vorgesehenen Mitarbeiterprämie ist, basierend auf den Ergebnissen dieser Evaluierung, ein Gesetzesvorschlag bis 31. Mai 2026 hinsichtlich der Voraussetzungen und der Höhe auszuarbeiten.