Zum Inhalt springen
Blick auf die Stadt Honkong mit Hochhäusern und dem Shing-Mun-Fluss
© karsty | stock.adobe.com
Sparte Industrie

Außenwirtschaft

Dezember 2025

Lesedauer: 3 Minuten

22.12.2025

USA: Zölle verändern Marktregeln - trotz Barrieren Chancen in US-Märkten

Die zweite Amtszeit von Präsident Donald Trump, eingeläutet am 20. Januar 2025, markiert eine Phase tiefgreifender Veränderungen in der globalen Wirtschaft. Zölle und neue handelspolitische Maßnahmen der USA wirken sich direkt auf internationale Lieferketten und Marktstrategien aus. 

Für Industrieunternehmen bedeutet das: Steigende Unsicherheiten, aber auch neue Chancen. Wer die aktuellen Entwicklungen versteht, kann Wettbewerbsvorteile sichern.  

Wir laden Sie daher herzlich ein, am Mittwoch, 21. Jänner 2026, gemeinsam mit uns einen fundierten Blick auf die wirtschaftlichen und handelspolitischen Rahmenbedingungen der USA zu werfen – und zu diskutieren, wie sich Salzburger Industrieunternehmen strategisch positionieren können.

 

Organisatorische Informationen

Wann: Mittwoch, 21. Jänner 2026 – 13.00 bis 16.00 Uhr

Wo: Wirtschaftskammer Salzburg, Julius-Raab-Platz 1, 5020 Salzburg

 

Übersicht der Programmpunkte

  • Wall Street und Fed – Stimmungsbild der Wirtschaft aus Finanzsicht
  • US‑Zölle 2026: Praxis‑Update
  • Wirtschaftstrends USA
  • Strategischer Marktausblick: Chancen für Salzburger Unternehmen 
Zum Programm.

 

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um wertvolle Einblicke zu gewinnen und sich mit Expertinnen und Experten sowie anderen Unternehmen auszutauschen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen spannenden Dialog.  

Zur Anmeldung: HIER.


Fester Zollsatz für kleine Pakete ab 1. Juli 2026

Der Rat der EU hat beschlossen, ab 1. Juli 2026 einen festen Zollsatz von 3 Euro auf kleine Pakete anzuwenden. Betroffen sind Sendungen mit einem Wert von unter 150 Euro, die überwiegend über den elektronischen Handel in die EU gelangen.

Diese befristete Maßnahme ist eine Reaktion darauf, dass solche Pakete derzeit zollfrei in die EU gelangen, was zu unlauterem Wettbewerb für EU-Verkäufer, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Verbraucher, einem hohen Maß an Betrug und Umweltproblemen führt.

Die Maßnahme bleibt in Kraft, bis die im November 2025 vereinbarte dauerhafte Regelung für solche Pakete in Kraft tritt.

Wer ist betroffen?

Ab dem 1. Juli 2026 unterliegen Waren, die in kleinen Sendungen in die EU eingeführt werden und einen Wert von weniger als 150 EUR haben, einem festen Zollsatz von 3 EUR. Die Zollgebühr wird pro Artikel in einer Sendung entsprechend ihrer Tarifposition erhoben. Der Satz gilt für alle Waren, die in die EU eingeführt werden und für die Nicht-EU-Verkäufer für Mehrwertsteuerzwecke im Import One-Stop-Shop (IOSS) der EU registriert sind. Dies umfasst 93 % aller E-Commerce-Ströme in die EU.

Diese Maßnahme bleibt bis zur Abschaffung der Zollbefreiungsschwelle von 150 € in Kraft, danach gelten die normalen Zollsätze.

Unterschied zur Bearbeitungsgebühr

Die Maßnahme unterscheidet sich von der vorgeschlagenen sogenannten "Bearbeitungsgebühr", die derzeit im Zusammenhang mit dem Zollreformpaket und dem mehrjährigen Finanzrahmen diskutiert wird.

Bitte beachten Sie auch, dass sich der Zoll von der Bearbeitungsgebühr (= „Handling Fee“) in Höhe von 2 € unterscheidet, die voraussichtlich im November 2026 in Kraft treten und zusätzlich zum Zoll erhoben wird. 

Übergangsregelung bis zur endgültigen Lösung

Der Schritt folgt der Verpflichtung des Rates vom November 2025, auf eine einfache, vorübergehende Lösung hinzuarbeiten, um so bald wie möglich im Jahr 2026 Zölle auf solche Waren zu erheben. Die Maßnahme bleibt in Kraft, bis die Vereinbarung über eine dauerhafte Lösung zur vollständigen Abschaffung der Zollbefreiungsschwelle in Kraft tritt. Zu diesem Zeitpunkt werden alle Waren unter 150 € zollpflichtig sein.