
Barrierefreiheit - Praxistipps für die Buchbranche
Informationen für den Buchhandel und Verlage
Lesedauer: 2 Minuten
Generell gilt der Grundsatz „Beraten statt Strafen“, das sieht auch die zuständige Behörde so.
Dennoch ist das keine Aufforderung die Barrierefreiheitsanforderungen zu missachten!
Dennoch ist das keine Aufforderung die Barrierefreiheitsanforderungen zu missachten!
Um die heikle Thematik mit ihren Rechtsunsicherheiten praxisgerecht zu formulieren,
habe ich einige branchenspezifische Handlungsfelder festgehalten.
Die Darstellung ist keinesfalls allumfassend und kann zum derzeitigen Wissenstand auch keine Rechtssicherheit beanspruchen, soll aber eine Hilfestellung bieten und das Bewusstsein schaffen, dass es notwendig ist sich mit der Barrierefreiheit zu befassen.
Allgemeines
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, für Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung erleichtern.
Branchenübergreifende Informationen für allgemeine Verpflichtungen (Websites, Webshops):
Buchhandel
Erfreulich ist, dass alle Kleinstunternehmen im Buchhandel, die weniger als 10 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Mio. Euro beläuft von den Verpflichtungen ausgenommen sind.
Alle anderen Buchhandelsbetriebe haben sich neben den obig zitierten allgemeinen Verpflichtungen beim Vertrieb von E-Readern und E-Books damit zu befassen ob diese Produkte die barrierefreien Vorgaben erfüllen.
Das wird in der Regel darauf abzielen, dass die E-Reader diese Kriterien erfüllen, weil die E-Books mit diesen Geräten gelesen werden.
Verlage
In diesem Fall gilt die Ausnahme für Kleinstunternehmen nur bei den allgemeinen Verpflichtungen (Websites, Webshops).
Ein E-Book muss folgende Anforderungen umsetzen:
- Übernahme der Dokumentenstruktur inklusive Lesereihenfolge
- Grafiken mit Alternativtexten und Farbekontraste
- Den Inhalt und die Präsentation des Inhalts separat halten.
- Bieten Sie umfassende Navigationssteuerelemente an.
- Definieren Sie den Inhalt jedes Tags, damit Ihre Verwendung von Tags im gesamten Produkt konsistent ist.
- Verwenden Sie Bilder nur für Bilder, nicht für Tabellen, Überschriften oder Text.
- Verwenden Sie alternative Bildbeschreibungen und Alternativtext zur Beschreibung von Bildelementen
- Fügen Sie Seitenzahlenmarkierungen ein, um einen Link zu Seiten im entsprechenden Druckprodukt bereitzustellen
- Verwenden Sie Markup, um sicherzustellen, dass die Sprache(n) des Textes klar sind.
- Stellen Sie einen alternativen Zugriff auf Nicht-Text-Medieninhalte bereit, z. B. Untertitel oder ein Transkript für Videos, oder eine Beschreibung für Diagramme.
- Machen Sie interaktive Inhalte zugänglich.
- Bieten Sie immer eine Vorlesefunktion an.
- Stellen Sie Metadaten zur Barrierefreiheit, sowohl innerhalb des E-Books als auch separat in Produktmeldungen zur Verfügung.
Für die technische Umsetzung wird auf professionelle Firmen verwiesen.
Nicht alle E-Book-Reader-Anbieter erfüllen die geforderten Anforderungen.
Die Bereitstellung einer Audiovariante eines E-Books erfüllt die Anforderungen an einer barrierefreien Bereitstellung in der Regel ebenfalls nicht ausreichend.
Auf die häufig gestellte Frage, wie mit E-Books aus dem Bereich der Backlist, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes entstanden sind, umzugehen ist, wird man den § 18 des BaFG heranziehen, die auf „Unverhältnismäßige Belastungen verweist.
Kleinstunternehmen sind von Dokumentations- und Informationspflichen ausgenommen.