Die neue Salzburger Wohnbauförderung: Das gilt seit Jänner 2025
Was hat sich mit der Reform der Salzburger Wohnbauförderung 2025 geändert und wie kann auch ich von der Förderung profitieren? – Gerhard Veichtlbauer, Fachgruppenmitglied der Fachgruppe Finanzdienstleister, Wirtschaftskammer Salzburg, beantwortet unsere Fragen.
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Mit 01. Jänner 2025 trat die Reform der Salzburger Wohnbauförderung in Kraft. Die Förderung kann als einmaliger Zuschuss und/oder als laufender Annuitätenzuschuss gewährt werden und richtet sich an die Menschen im Bundesland Salzburg. Das Ziel: rasch leistbaren Wohnraum zu schaffen. Während der Einmalzuschuss nicht zurückgezahlt werden muss, wird der Annuitätenzuschuss der monatlichen Kreditrate hinzugerechnet. Er ist zwar zurückzuzahlen, jedoch zinsfrei. Wir fragen Gerhard Veichtlbauer, Fachgruppenmitglied der Fachgruppe Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Salzburg, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Förderung zu erhalten.
Um förderungsfähig zu sein, müssen Antragsteller:innen im Bundesland Salzburg bauen, zubauen oder kaufen. Dabei sind mindestens 30 Prozent der Investitionskosten fremd zu finanzieren. Außerdem muss ich ein dringendes Bedürfnis haben.
Gerhard Veichtlbauer
Fachgruppenmitglied der Fachgruppe Finanzdienstleister
Ob ein dringendes Bedürfnis vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. Ein solcher Wohnbedarf kann beispielsweise durch eine Änderung der Familienverhältnisse, gesundheitliche Gründe, einen berufsbedingten Ortswechsel oder eine dauerhafte Veränderung der Einkommensverhältnisse entstehen.
Was hat sich 2025 im Vergleich zu den Vorjahren verändert? Gerhard Veichtlbauer nennt die folgenden Unterschiede:
Mit der neuen Wohnbauförderung ergeben sich einige Erleichterungen. Es ist weniger relevant, welche Energiepunkte die einzelne Liegenschaft hat. Zudem ist der Begriff der wachsenden Familie erweitert worden – es ist nicht mehr zwingend notwendig, verheiratet zu sein. Und es gibt den Annuitäten-Zuschuss, den es vorher noch nicht gegeben hat.
Gerhard Veichtlbauer
Fachgruppenmitglied der Fachgruppe Finanzdienstleister
Gleich bleibt, dass Banken und Finanzdienstleister:innen im Rahmen der Wohnbauförderung weiterhin eine wichtige Rolle einnehmen. Der Grund:
Mindestens 30 Prozent der Kosten müssen fremdfinanziert werden. Auch die Bauphase muss vorfinanziert werden. Antragsteller:innen bekommen den Einmal-Zuschuss erst dann, wenn sie das Haus oder die Wohnung als Hauptwohnsitz bewohnen.
Gerhard Veichtlbauer
Fachgruppenmitglied der Fachgruppe Finanzdienstleister
Lohnt es sich, einen Zuschuss zu beantragen?
Ja! Bei der Wohnbauförderung geht es um sehr viel Geld. Bei einem Neubau werden zwischen 20.000 und 62.000 Euro zugezahlt. Bei dem Erwerb einer Mietkaufwohnung sind es sogar zwischen 52.000 und 80.000 Euro, die als Förderung möglich sind. Der Einmal-Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden, solange die Förderbedingungen eingehalten werden und die Wohnung als Hauptwohnsitz bewohnt wird. Der Beobachtungszeitraum beträgt hier 25 Jahre – Das heißt: Ich muss mindestens 25 Jahre in der Liegenschaft wohnen bleiben.
Gerhard Veichtlbauer
Fachgruppenmitglied der Fachgruppe Finanzdienstleister
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihre Finanzdienstleisterin oder Ihren Finanzdienstleister – denn fragen zahlt sich aus!
Hier sehen Sie ein kurzes Statement von Gerhard Veichtlbauer, Fachgruppenmitglied der Fachgruppe Finanzdienstleister, Wirtschaftskammer Salzburg, zum Thema Wohnbauförderung: