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Sparte Handel
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314a - Fachgruppentagung Maschinen- und Technologiehandel

Donnerstag, 11. September 2025 | 16.00 Uhr

Lesedauer: 2 Minuten

11.08.2025

Am Donnerstag, 11. September 2025, 16.00 Uhr, findet im Konferenzraum 3 der Wirtschaftskammer Salzburg (Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg) die Fachgruppentagung des Landesgremiums des Maschinen- und Technologiehandels statt.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

3. Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten Sitzung

4. Beschlussfassung über die Erhöhung* der Grundumlage 2026

Beschluss ALT

FGT
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Beschluss NEU

FGT
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5. Delegierung der Fachgruppentagung an den Fachgruppenausschuss gem. § 65 WKG:

  • Beschlussfassung über Voranschlag und Rechnungsabschluss
  • Beschlussfassung über Nachtragsvoranschlag
  • Beschlussfassung in Angelegenheiten, die eine über den Voranschlag hinausgehende Belastung nach sich ziehen
  • Beschlussfassung über Gebühren für Sonderleistungen

6. Allfälliges



Hinweis: Jedes Mitglied ist gemäß § 27 Abs. 2 Geschäftsordnung (GO) berechtigt, eine Stellungnahme zur Grundumlagenerhöhung innerhalb einer Frist, die eine Woche nicht unterschreiten darf, ab Verlautbarung der Einladung unter E maschinenhandel@wks.at abzugeben.

Das Landesgremium lädt Sie daher ein, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen und uns bei Bedarf Ihre Meinung zur Erhöhung der Grundumlage schriftlich per Post oder per Mail bis zum 18. August 2025 mitzuteilen (Landesgremium Maschinen- und Technologiehandel Salzburg, Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg; per Mail an maschinenhandel@wks.at).

Zudem müssen allfällige Anträge auf Aufnahme in die Tagesordnung - schriftlich und mit Begründung - mindestens drei Wochen vor der Sitzung in der Geschäftsstelle einlangen (§ 26 Abs 3 GO).

Hinweis
Eine Anmeldung ist erforderlich. Per Post an: Wirtschaftskammer Salzburg, Landesgremium des Maschinen- und Technologiehandels, Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg oder per E-Mail an maschinenhandel@wks.at

Teilnahmeberechtigt sind alle Fachgruppenmitglieder. Vertreter einer juristischen Person benötigen eine firmenmäßig gezeichnete Vollmacht.

* Begründung:

Aufgrund einer bereits längere Zeit andauernden Unterdeckung des Budgets auf Bundesebene und der damit verbundenen zuletzt beschlossenen Erhöhung der Fachverbandsanteile um 60 % sowie angesichts der steigender Kosten für Personal, Infrastruktur, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung sind wir dazu gezwungen, unsere Grundumlagen auf die bevorstehenden finanziellen Belastungen mit einer Steigerung von 41% auf 69,- EUR anstatt 49,- EUR anzupassen, um nicht wie in den letzten Jahren hohe Bilanzverluste verzeichnen zu müssen und unsere organisationsrechtlichen Vorgaben weiterhin erfüllen zu können.

Die Höhe der Grundumlage ist bereits seit Einführung des EURO im Jahr 2002 (!) unverändert geblieben. Eine entsprechende Valorisierung gemäß Verbraucherpreisindex 2000 würde laut Statistik Austria allein für diesen Zeitraum eine Steigerung um ca. 77 % bedeuten. Laut Wirtschaftskammergesetz (WKG) ist unsere Fachgruppe auf Basis des Bedarfsdeckungsprinzips verpflichtet, auf ein ausgeglichenes Budget zu achten. Damit wir Ihnen weiterhin vielfältige Leistungen anbieten können, ist eine Erhöhung der Grundumlage unerlässlich geworden. Die Grundumlagen dienen der unmittelbaren Finanzierung der Fachgruppen. Ohne diesen Beitrag wird es in absehbarer Zeit nicht mehr möglich sein, die wichtige Interessenvertretung und Servicierung in der gebotenen Qualität aufrechtzuerhalten.

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