128 - Fachgruppentagung der Persönlichen Dienstleister
Montag, 22. September 2025 | 14.00 Uhr
Lesedauer: 1 Minute
31.07.2025
Am Montag, den 22.09.2025, um 14.00 Uhr findet im Raum A303, 3. Stock, des WIFI Salzburg (Julius-Raab-Platz 2, 5027 Salzburg) die Fachgruppentagung der persönlichen Dienstleister statt.
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten Sitzung
4. Bericht über das Ergebnis der Erkundung des Mitgliederwillens zur Erhöhung der Grundumlage
5. Beschlussfassung über die Erhöhung der Grundumlage für das Jahr 2026
6. Delegierung der Fachgruppentagung an den Fachgruppenausschuss gem. § 65 WKG:
- Beschlussfassung über Voranschlag und Rechnungsabschluss
- Beschlussfassung über Nachtragsvoranschlag
- Beschlussfassung in Angelegenheiten, die eine über den Voranschlag hinausgehende Belastung nach sich ziehen
- Beschlussfassung über Gebühren für Sonderleistungen
7. Allfälliges
Jedes Mitglied ist gemäß § 27 Abs. 2 Geschäftsordnung (GO) berechtigt, eine Stellungnahme zur Grundumlagenerhöhung innerhalb einer Frist, die eine Woche nicht unterschreiten darf, ab Verlautbarung der Einladung unter persoenlichedienstleister@wks.at abzugeben. Zudem müssen allfällige Anträge auf Aufnahme in die Tagesordnung - schriftlich und mit Begründung - mindestens drei Wochen vor der Sitzung in der Geschäftsstelle einlangen (§ 26 Abs 3 GO).
Eine Anmeldung ist erforderlich. Per Post an: Wirtschaftskammer Salzburg, Fachgruppe Persönliche Dienstleister, Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg oder per E-Mail an persoenlichedienstleister@wks.at.
Teilnahmeberechtigt sind alle Fachgruppenmitglieder. Vertreter einer juristischen Person benötigen eine firmenmäßig gezeichnete Vollmacht.
Eine Anmeldung ist erforderlich. Per Post an: Wirtschaftskammer Salzburg, Fachgruppe Persönliche Dienstleister, Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg oder per E-Mail an persoenlichedienstleister@wks.at.
Teilnahmeberechtigt sind alle Fachgruppenmitglieder. Vertreter einer juristischen Person benötigen eine firmenmäßig gezeichnete Vollmacht.