Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe
Aufgaben
Zur Fachgruppe gehört neben konzessionierten Güterbeförderungsunternehmen (innerstaatlicher und grenzüberschreitender Güterkraftverkehr) auch das Kleintransportgewerbe (Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte max. 3,5 t).
Wagenprüfbücher, Formulare für die Rückvergütung ausländischer Straßensteuern, Formulare für die Umsatzsteuerrückvergütung BRD (betrifft Umsatzsteuer bei Treibstoff, Reparaturen, Nächtigung und Essen der Fahrer), Verdienstentgangsbestätigungen, Konzessionsbestätigungen (für die Anmeldung von Fahrzeugen bei den Kfz-Zulassungsstellen auf eine bestimmte Verwendungsbestimmung), Anträge auf Zulassung zum CARNET-TIR-Verkehr (Achtung: CARNET-ATA fällt in den Bereich der Außenhandelsabteilung), Werbeaktion (Autoaufkleber), Auskünfte über den grenzüberschreitenden Güterverkehr.

