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Lohnordnung Ledererzeugende Industrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.7.2018

Archiviert - nicht mehr gültig!
Gilt für
Österreichweit

  Lohntarif ab 1. Juli 2018

für alle Arbeiter und Arbeiterinnen
in der Leder erzeugenden Industrie

Stundenlohn in Euro
Lohngruppe I
Lederfacharbeiter/innen, gelernte Gerber/innen und Rauchwarenzurichter/innen, Betriebsprofessionisten und Maschinisten, qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die in mindestens 3 in Gruppe 2 angeführten Arbeiten Verwendung finden, nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit,
angelernte Rauhwarenzurichter.
8,35
Lohngruppe II
Qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen:
Baumarbeiten, Scheren, Streich- und Haarmaschinenarbeiten, Falzen, Blanchieren, Stoßmaschinenarbeiten und Riemenvorrichten, sowie solche angelernte Arbeiter/innen, welche mehrere in Gruppe 3 angeführten Arbeiten beherrschen.
7,82
Lohngruppe III
Angelernte Arbeiter/innen, welche eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen:
Falzen, Stollen, Stoßen, Falzmaschinhelfen, Fass-Schmieren und ähnliche,
sowie Arbeiter/innen im Rohledermagazin und in der Lohmühle, nach einer Anlernzeit von 3 Monaten (während der Anlernzeit bis 3 Monate Gruppe 4).
Angelernte Maschinenarbeiter/innen in der Rauhwarenzurichterei.
7,58
Lohngruppe IV
Hilfsarbeiten, Platzarbeiten, Zureicharbeiten und ähnliches.
Rauhwarenzurichter/innen während der höchstens einjährigen Anlernzeit 
7,35
Lohngruppe V
Sonstige Arbeiten in der Nasswerkstätte
7,48
Lohngruppe VI
Portiere und Nachtwächter bei einer 40-stündigen Normalarbeitszeit.
Wochenlohn
303,21

Lehrlingsentschädigungssätze ab 1. Juli 2018

a) Lehrberufe mit vierjähriger Lehrzeit:

  1. Lehrjahr monatlich Euro 606,00
  2. Lehrjahr monatlich Euro 695,00
  3. Lehrjahr monatlich Euro 841,00
  4. Lehrjahr monatlich Euro 931,00

b) Lehrberufe mit zweijähriger Lehrzeit:

  1. Lehrjahr monatlich Euro 606,00
  2. Lehrjahr monatlich Euro 742,00