Raumordnungsprogramme im Bezirk Gänserndorf
aktuelle Änderungen
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern/Rathäusern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflegungsfrist
Strasshof an der Nordbahn
bis 12.06.2020
Stadtgemeinde Deutsch-Wagram
bis 29.06.2020
Stadtgemeinde Marchegg
bis 29.06.2020
Marktgemeinde Hohenruppersdorf
bis 09.07.2020