Wirtschaftsförderung(en) der Stadgemeinde Amstetten
Gegenstand der Förderung
Investitionen im Zusammenhang mit der Gründung, Errichtung, Modernisierung, dem
Ausbau, der Renovierung oder Verbesserung von Betrieben sowie Aufwendungen von
Jungunternehmer/Innen für Investitionen und Betriebsmittel und die nachgewiesenen
Kosten für die im Zuge oben genannter Maßnahmen erhöhten Kommunalsteueraufwendungen.
Jungunternehmer/Innen
- aktivierungspflichtige Investitionen
- Ablösezahlungen bei der Übernahme eines Betriebes
- Betriebsmittel
- PKW, die von der NOVA und von der USt befreit sind
Bestehende Unternehmer/Innen
- aktivierungspflichtige Investitionen, ausgenommen PKW
- Ablösezahlungen bei der Übernahme eines Betriebes
- Betriebsmittelkredit für Ausfälle anlässlich von Ausgleichs- und Konkursverfahren von
Geschäftspartnern
Förderungswerber
Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften des Gewerbes, des Handels und
des Fremdenverkehrs, die ihre Betriebsstätte in Amstetten haben oder eine
Betriebsstätte in Amstetten errichten.
Ausmaß der Förderung
Jungunternehmer/Innen
1. Direktzuschuss in der Höhe von 10 % der erreichten Bemessungsgrundlage
2. 3 % der nachgewiesenen Lohnsumme lt. Kommunalsteuererklärung im Antragsjahr
Mindestinvestitionssumme: € 2.000,--, max. förderbare Summe: € 50.000,--
Max. Förderhöhe: € 7.000,--
Mindestbemessungsgrundlage: 50 % der nachgewiesenen förderbaren Summe
Max. Bemessungsgrundlage: 100 % der nachgewiesenen förderbaren Summe
Bestehende Unternehmer/Innen
1. Direktzuschuss in der Höhe von 10 % der erreichten Bemessungsgrundlage
2. 3 % der nachgewiesenen Lohnsummendifferenz lt. Kommunalsteuererklärung
wahlweise zwischen Antragsjahr und Vorjahr bzw. Antragsjahr und Folgejahr
Mindestinvestitionssumme: € 10.000,--, max. förderbare Summe: € 50.000,--
Max. Förderhöhe: € 5.000,--
Mindestbemessungsgrundlage - siehe Jungunternehmer/Innen
Trotz sorgfältigster Recherche erfolgen die Angaben ohne Gewähr.