th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Wirtschaftsförderung(en) der Stadt Waidhofen an der Ybbs


Gegenstand und Ziel der Förderung

Zielsetzung dieser Mietzuschussförderung ist die erfolgreiche Neugründung, Ansiedlung oder Betriebsübernahme von zukunftsorientierten Unternehmen des Handels und konsumnahen Dienstleistungen im Bereich der Waidhofner Innenstadt.

Förderungswerber

Förderbar sind natürliche und juristische Personen, die als Hauptzweck eine wirtschaftliche Tätigkeit an nachfolgenden Standortadressen in Waidhofen an der Ybbs neu begründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen, orts- und branchenübliche Öffnungszeiten aufweisen und der Kommunalsteuer in Waidhofen an der Ybbs unterliegen. Förderbar sind weiters bestehende Betriebsinhaber, wenn sie zusätzlich ein weiteres Geschäft an nachfolgenden Standortadressen errichten:
Zone 1: Hoher Markt, Ölberggasse, Paul Rebhuhn-Gasse, Hörtlergasse
Zone 2: Oberer und Unterer Stadtplatz, Freisingerberg, Ybbstorgasse, Hintergasse,
Fuchslueg

Förderungsvoraussetzungen

  1. Voraussetzung für die Förderung ist
    1. die Ansiedlung eines bestehenden Unternehmens oder eine Gründung / Betriebsübernahme, die nicht länger als drei Monate zurückliegt und
    2. der Abschluss eines Bestandsvertrages (Miete oder Pacht) mit einer Laufzeit von mindestens 36 Monaten, wobei
    3. ein vereinbarter monatlicher Bestandszins im Höchstausmaß von H 11,-- pro Quadratmeter (exkl. Betriebskosten und USt. sowie exkl. allfälliger Einrichtungsgegenstände) vorliegen muss. Eine Wertanpassung des Mietzinses laut Verbraucherpreisindex ist möglich.
  2. Nicht gefördert werden Bestandsverhältnisse auf Grund von Bestandsverträgen zwischen nahen Angehörigen (Verwandtschaften bis zur dritten Parentel) bzw. zwischen Ehegatten oder Lebensgefährten.
  3. Nicht gefördert werden Bestandsverhältnisse zwischen natürlichen Personen, Personengesellschaften (Erwerbsgesellschaften) und juristischen Personen, wenn die natürlichen Personen (bzw. deren Angehörige) an der juristischen Person beteiligt sind bzw. einen wesentlichen Einfluss ausüben.

Art, Ausmaß und Dauer der Förderung

Es wird eine monatliche Nettomiete (Pachtzins) bezuschusst (ohne Betriebskosten, ohne Umsatzsteuer). Der Zuschuss erfolgt direkt an den Mieter.

Gefördert werden in der Zone 1:

Nach Abschluss des Mietvertrages
im ersten Bestandsjahr € 3,-- pro Quadratmeter
im zweiten Bestandsjahr € 2,-- pro Quadratmeter
im dritten Bestandsjahr € 1,-- pro Quadratmeter

Gefördert werden in der Zone 2:

Nach Abschluss des Mietvertrages
im ersten Bestandsjahr € 2,-- pro Quadratmeter
im zweiten Bestandsjahr € 1,-- pro Quadratmeter

Je 12 Monate ab Einzug des Förderungswerbers gelten als 1 Bestandsjahr.
Die Förderung ist in der Zone 1 mit maximal 150 Quadratmeter Gesamtmietfläche (Pachtfläche) begrenzt. In der Zone 2 ist die Förderung mit maximal 100 Quadratmeter Gesamtmietfläche (Pachtfläche) begrenzt. Die Förderung beträgt in beiden Zonen höchstens 50 % der Nettomiete (Pachtzins).

Trotz sorgfältigster Recherche erfolgen die Angaben ohne Gewähr.

Stand: