th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Fachgruppentagung der Immobilien- und Vermögenstreuhänder

Dienstag, 5. Oktober 2021 | 16 Uhr 

Am 5. Oktober 2021, 16 Uhr, findet in der WK Salzburg, Julius-Raab-Platz 1, Konferenzraum 4. Stock, die Fachgruppentagung der Immobilien- und Vermögenstreuhänder Salzburg statt.


Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Beschlussfassung über die Festsetzung der Grundumlage für das Jahr 2022 in unveränderter Höhe


    Pro zum Stichtag 31.12.2021 gemeldeter Betriebsstätte ein fester Betrag von € 190,00 für die Berufszweige

    a) Immobilientreuhänder

    b) Immobilienmakler (Immobilientreuhänder, eingeschränkt auf Immobilienmakler)

    c) Immobilienverwalter (Immobilientreuhänder, eingeschränkt auf Immobilienverwalter)

    d) Bauträger (Immobilientreuhänder, eingeschränkt auf Bauträger)

    e) Inkassoinstitute

    f) alle übrigen Berufszweige.

    Mindestbeitrag € 190,00. 


    Zuschlag vom Umsatz aus dem zweitvorangegangen Jahr € 0,00. 

    Gehört ein Mitglied an einer Betriebsstätte mehreren Berufszweigen der Fachgruppe an, so ist der berufszweigspezifische Betrag nur einmal zu entrichten. 

    Abschlag für die 2. und jede weitere Betriebsstätte 100%. 

    Ruht (Ruhen) die mitgliedschaftsbegründende(n) Berechtigung(en) für die gesamte Periode der Mitgliedschaft so ist eine Grundumlage in Höhe von € 95,00 zu entrichten. 

    Feste Beträge sind für juristische Personen zu verdoppeln (§ 123 Abs. 12 WKG), ausgenommen die Fälle des Ruhens gem. § 123 Abs. 9 WKG. 

    Dieser Beschluss tritt am 1.1.2022 in Kraft.  


  3. Allfälliges

Teilnahmeberechtigt an der Fachgruppentagung sind alle Fachgruppenmitglieder der Immobilien- und Vermögenstreuhänder Salzburg. Vertreter einer juristischen Person benötigen eine firmenmäßig gezeichnete Vollmacht.

Anmeldung unter bstraubhaar@wks.at oder telefonisch unter 0662/8888-638.

 

Achtung!

Bitte beachten Sie allf. zum Besprechungszeitpunkt gültige CORONA Regelungen.

Stand: