108 - Fachgruppentagung der Tischler und Holzgestalter

Dienstag, 6. September 2022 | 16.00 Uhr

Lesedauer: 1 Minute

Am Dienstag, 6. September 2022, um 16.00 Uhr, findet im Plenarsaal der Wirtschaftskammer Salzburg (Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg) die Fachgruppentagung der Tischler und Holzgestalter statt.

Tagesordnung

TOP 1: Eröffnung und Begrüßung

TOP 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

TOP 3: Grundumlage 2023- Beschlussfassung über die Erhöhung gemäß § 123 WKG*

Beschluss
© WKS

Die Erkundung des Mitgliederwillens bei einer Erhöhung der Grundumlage im Sinne des § 61 Abs. 2, WKG hat zumindest in der Form zu erfolgen, dass in der an die betroffenen Fachgruppenmitgliedern ergehenden Einladung zur Fachgruppentagung darauf verwiesen wird, dass jedes Mitglied berechtigt ist, seine Meinung zur Grundumlagenerhöhung innerhalb einer Frist, die eine Woche nicht unterschreiten darf, zu äußern.

Das Landesgremium lädt Sie ein, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen und uns Ihre Meinung zur Erhöhung der Grundumlage schriftlich bis zum 30.08.2022 mitzuteilen.

TOP 4: Allfälliges

 

*Die Grundumlage soll für das Jahr 2023 aufgrund des Vereinheitlichungsbeschluss der Bundesinnung vom 10.06.2021 dahingehend erhöht werden, dass der Festbetrag pro zum 31.12. des Vorjahres gemeldeter Betriebsstätte für alle Berufszweig vereinheitlicht wird. Der Vereinheitlichungsbeschluss war aufgrund der restriktiven Rechtsprechung des VwGH zwingend erforderlich. Leider ergibt sich daraus für die Mitglieder der Berufsgruppe der Holzgestalter eine Erhöhung des Festbetrages von € 190,00 auf € 244,00 und für die sonstigen Berufsgruppen eine Erhöhung des Festbetrages von € 110 auf € 235. Gemäß § 61 (2) WKG iVm § 27 (2) GO sind Sie berechtigt, Ihre Meinung zur Grundumlagenerhöhung innerhalb einer Woche nach Kundmachung der Einladung im Innungsbüro zu äußern. Wir bitten Sie hingegen um Rückäußerung bis 1 Woche vor der Fachgruppentagung. Teilnahmeberechtigt an der Fachgruppentagung sind alle Fachgruppenmitglieder. Vertreter einer juristischen Person benötigen eine firmenmäßig gezeichnete Vollmacht.


Aufgrund von Covid-19 ist eine Anmeldung zur Teilnahme an der Fachgruppentagung erforderlich: berlsbacher@wks.at


Stand: 12.08.2022

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