Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Landesinnung

Zulässigkeit von Plug-In Photovoltaik Anlagen

Anerkannte Regel der Technik stellt Anforderungen für Stromerzeugungseinrichtungen

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11.03.2023

Die österreichische elektrotechnische Norm OVE E 8101:2019-01-01 entspricht sowohl strukturell als auch technisch gleichwertig dem von CENELEC ratifizierten europäischen Harmonisierungsdokument HD 60364 (Reihe) "Errichten von Niederspannungsanlagen", unter Beibehaltung des etablierten nationalen Schutzkonzepts und stellt derzeit die anerkannte Regel der Technik für Errichtung von elektrischen Anlagen in Österreich da.

Anforderungen an elektrische Niederspannungsanlagen

Die Norm OVE E 8101 enthält Anforderungen für die Planung, Errichtung und Prüfung von elektrischen Niederspannungsanlagen für den nationalen Bereich. Diese Anforderungen dienen dem Schutz von Personen, Nutztieren und Sachwerten vor Gefahren und Beschädigungen, die bei bestimmungsgemäßer Nutzung elektrischer Niederspannungsanlagen entstehen können.

Außerdem tragen diese Anforderungen zum Erhalt der ordnungsgemäßen Funktion bei und gelten beispielsweise für Wohnungen und Wohngebäude gleichermaßen, wie für Gewerbe und Industrie, Bürogebäude, landwirtschaftliche Anwesen, Fertigteilgebäude, PV-Anlagen, Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen und zugehörige elektrische Anlagen.

Die in dieser Bestimmung enthaltenen Maßnahmen haben zum Ziel, das Risiko möglichst gering zu halten; in jedem Fall kleiner als das höchste vertretbare Risiko. 

Anforderungen für das Verbinden von Stromerzeugungseinrichtungen

In Teil 5 dieser elektrotechnischen Norm (Auswahl, Montage und Installation elektrischer Betriebsmittel) werden zusätzliche Anforderungen für das Verbinden von Stromerzeugungseinrichtungen (photovoltaische Zellen) im Parallelbetrieb mit einem Verteilungsnetz festgelegt.

Grundsätzlich müssen derartige Einrichtungen auf der Versorgungsseite aller Schutzeinrichtungen für die Endstromkreise angeschlossen werden.

Es besteht zwar eine Ausnahme für einen Anschluss auf der Lastseite der Endstromkreise, jedoch ist hier vorab die Anlage einer Prüfung durch einen hierfür befugten Elektrotechniker zu unterziehen, um die gestellten Anforderungen hinsichtlich Strombelastbarkeit und Bemessungsstrom sicherzustellen.

Unabhängig davon dürfen jedenfalls Stromerzeugungseinrichtungen nicht mittels eines Steckers und einer Steckdose mit dem Endstromkreis verbunden werden. (OVE E 8101:2019-01-01/551.7.2/ii).

Aus dieser anerkannten Regel der Technik ergibt sich somit,

Aus dieser anerkannten Regel der Technik ergibt sich somit, dass ein Verwenden von steckerfertigen Plug&Play Lösunge Stromerzeugungseinrichtungen jedenfalls nicht zulässig ist. 

Die Norm OVE E 8101 ist beim Österreichischen Verband für Elektrotechnik
erhältlich.
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