Taxilenkerausweis
Befristung, Neu-Antrag, Vertrauenswürdigkeit, Scheckkartenformat
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Taxilenkerausweise, die vor dem 1.1.2021 unbefristet ausgestellt wurden, laufen 2025 ab. Als konkretes Ablaufdatum gilt der Monatsletzte des Monats, in dem der unbefristete Taxilenkerausweis ausgestellt wurde. Anlässlich der Verlängerung wird erneut geprüft, ob die Vertrauenswürdigkeit gegeben ist. Der neue Taxilenkerausweis nach neuer Rechtslage wird nach Vorliegen der Vertrauenswürdigkeit für 5 Jahre verlängert. Alle 5 Jahre muss dann die Verlängerung des Taxilenkerausweises um weitere 5 Jahre beantragt werden.
Ausstellung des Lenkerausweises | Gültig bis |
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Bis zum 31.12.2020 Beispiel:
| 2025 bis zum Ablauf des Monats der Ausstellung
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Ab dem 1.1.2021 Beispiel
| 5 Jahre (vom Ausstellungsdatum)
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Es empfiehlt sich, den Lenkerausweis rechtzeitig vor dem Ablaufdatum bei der zuständigen Behörde verlängern zu lassen. Für die Ausstellung des Lenkerausweises ist die Behörde in jenem Ort zuständig, in dem der Taxilenker seinen ständigen Wohnsitz hat (LPD / Bezirkshauptmannschaften).
Seit 1.1.2022 erfolgt die Ausstellung des Lenkerausweises im Scheckkartenformat. Es besteht aber keine Verpflichtung dazu, vor dem Ablaufdatum des „alten“ Ausweises in Papierform auf das neue Scheckkartenformat zu wechseln.
Stand: 28.02.2022