Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe
Peggau Unterbergstraße Gewichtsbeschränkung 7,5 t zwischen L 121 und Kreuzung Kalter Graben Unterbergstraße Hinterbergstraße
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Gemäß § 43 StVO. 1960, BGBl.Nr. 159, in der geltenden Fassung, wird im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Peggau, für die Gemeindestraße "Unterbergstraße", im Bereich zwischen der Einbindung in die L 121 und der Kreuzung "Kalter Graben / Unterbergstraße / Hinterbergstraße", ein für beide Fahrtrichtungen geltendes Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 t Gesamtgewicht (§ 52 lit.a Z 9c StVO) mit dem Zusatz "ausgenommen Anrainerverkehr" verordnet.
Hier finden Sie die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
Stand: 09.09.2022