Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Fahrverbot B 20, L 118 und B 116

Für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen gilt ein Fahrverbot auf der B 20, L118 und der B 116.

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Lesen Sie direkt in der Verordnung nach, in welchen Bereichen die Fahrverbote gelten.

Stand: 09.09.2022