Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Fahrverbot L 357 Gutenberg

Das Befahren der L 357 mit Fahrzeugen mit über 22 Tonnen Gesamtgewicht ist von StrKm. 0,958 bis StrKm. 6,193 verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind Sattel-KFZ und Linienbusse.

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Erfahren Sie alle Details zu den Beschränkungen direkt aus der Verordnung.

Stand: 09.09.2022