Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Infoblatt Abgasklassen

Informationen zur Verordnung

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Seit 1.1.2014 gelten in allen steirischen Sanierungsgebieten Fahrverbote für Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen, mit Abgaswerten schlechter EURO III. Der Nachweis erfolgt durch Kennzeichnung mit Plaketten gemäß IG-L Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung, BGBI. II Nr. 120/2012 in der jeweils geltenden Fassung. 

Alle Infos finden Sie im Infoblatt zur Abgasklassen-Kennzeichnungsverdordnung.

Stand: 09.09.2022