Fahrzeughandel, Landesgremium

Neue EU-Entwaldungs-Verordnung in Kraft

Auch Produktkategorie Kautschuk betroffen

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Ende Juni ist die neue EU-Entwaldungs-Verordnung in Kraft getreten. Ziel dieser Verordnung ist die Minimierung des Beitrags der EU zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung – dies bedeutet, dass bei bestimmten Produktkategorien nachgewiesen werden muss, dass durch deren Produktion keine Wälder gerodet/geschädigt wurden.

Auch Kautschuk, welcher für die Reifenproduktion verwendet wird, zählt zu den betroffenen Produktkategorien.

Unternehmen müssen in Zukunft Sorgfaltserklärungen abgeben, die besagen, dass weder das Produkt noch die gelisteten Rohstoffe zur Schädigung des Waldes führen oder führten. Dies umfasst Informationen wie Geolokalisierung der Grundstücke und anderes. Die Marktteilnehmer müssen die Konformität der Erzeugnisse mit den Bestimmungen der Verordnung erklären. Dies erfolgt durch das Hochladen einer Sorgfaltserklärung in ein Register, das die EU-Kommission führen wird.

Die Hauptlast für die Sammlung der Informationen (wie etwa Geodaten über die Herkunft des Kautschuks) liegt sicherlich bei den Herstellern; allerdings müssen auch Marktteilnehmer und Händler ab 30. Dezember 2024 bestimmte Verpflichtungen einhalten. Bis dahin werden wir Sie noch genauer informieren, welche Pflichten Sie als Händler treffen. 

Stand: 27.07.2023